Kolumne
Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Erarbeitung europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auch auf internationaler Ebene wird an Nachhaltigkeitsberichtsstandards gearbeitet. Worum geht es bei diesen neuen Standards?
Die CSRD richtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu aus. Ziel der EU-Kommission ist es, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und relevante Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf mehr und detailliertere Berichterstattungspflichten vor. Auch der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 500 auf 15.000 steigt.
Die EFRAG und der Europäische Nachhaltigkeitsstandard
Die von der CSRD adressierten ESG-Berichtspflichten sollen durch europäische Nachhaltigkeitsstandards konkretisiert werden. Bereits im Mai hat die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, diese Standards zu erarbeiten. Da die Standards auf den Vorgaben der CSRD aufbauen, ist das nicht so einfach, befindet sich die CSRD doch noch mitten im Legislativprozess.
Die EFRAG hat eine Project Task Force ins Leben gerufen, die in Arbeitsgruppen an den verschiedenen ESG-Themen, aber auch an Aspekten wie sektorspezifische Standards und digitale Berichterstattung arbeitet. Der erste Prototyp eines Klimastandards wurde im September 2021 veröffentlicht. Der Zeitdruck ist insgesamt sehr hoch, will die EU-Kommission die europäischen Standards doch bis Ende Oktober 2022 verabschieden.
Ob dieser sehr ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, ist aber noch unklar. Der Berichterstatter des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament hat sich in seinem Bericht zum CSRD-Vorschlag, den er Ende November vorgelegt hat, für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Richtlinie um ein Jahr ausgesprochen. Sollte es zu der Verschiebung kommen, ist davon auszugehen, dass sich auch der Zeitplan der Entwicklung der Standards nach hinten verschiebt.
Das International Sustainability Standards Board – auch international tut sich etwas
Auch die IFRS Foundation, unter deren Dach die international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften entwickelt werden, hat im Frühjahr erklärt, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten. Anlässlich des Weltklimagipfels in Glasgow im November hat sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben, das für die Ausarbeitung der Standards zuständig sein wird. Das ISSB soll einen globalen Mindeststandard erarbeiten, auf dem nationale und regionale Standards aufsetzen können. In das Regelwerk sollen bereits bestehende internationale ESG-Standards integriert werden. Der Fokus des ISSB liegt angesichts der drängenden Probleme zunächst auf dem Thema Klima. In Glasgow wurden auch zwei Standardprototypen veröffentlicht, einer zum Klima und einer zu den allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben. Diese Prototypen wurden von Vertretern einer Reihe privater Initiativen aus dem Bereich Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung erarbeitet. Das ISSB will bis Ende 2022 seinen Standard vorlegen. Auch dies ist sportlich, doch da sich der Klimaprototyp stark an den international anerkannten Klimastandard der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) anlehnt, scheint das Einhalten des Zeitplans zumindest möglich.
Kompatibilität der Standards entscheidend
Ob die parallele Entwicklung eines europäischen und eines internationalen Standards ein Fluch oder Segen sein wird, wird sich noch zeigen. Gelingt es EFRAG und ISSB den europäischen und internationalen Standard eng aufeinander abzustimmen und vor allem sich auf gemeinsame Definitionen, Metriken etc. zu verständigen, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf ein neues Niveau gehoben. Gelingt das nicht, besteht die Gefahr, dass europäische Unternehmen am Ende doppelt berichten müssen. Dies kann im schlimmsten Fall zu ganz unterschiedlichen, möglicherweise sogar zu sich widersprechenden Berichten führen. ISSB und EFRAG sind hier gefordert, aufeinander zuzugehen und gemeinsam einen Weg zu finden, wie die Standards im Interesse aller kompatibel gestaltet werden können.
Nachhaltigkeit
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Erarbeitung europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auch auf internationaler Ebene wird an Nachhaltigkeitsberichtsstandards gearbeitet. Worum geht es bei diesen neuen Standards?
Die CSRD richtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu aus. Ziel der EU-Kommission ist es, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und relevante Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf mehr und detailliertere Berichterstattungspflichten vor. Auch der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 500 auf 15.000 steigt.
Die EFRAG und der Europäische Nachhaltigkeitsstandard
Die von der CSRD adressierten ESG-Berichtspflichten sollen durch europäische Nachhaltigkeitsstandards konkretisiert werden. Bereits im Mai hat die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, diese Standards zu erarbeiten. Da die Standards auf den Vorgaben der CSRD aufbauen, ist das nicht so einfach, befindet sich die CSRD doch noch mitten im Legislativprozess.
Die EFRAG hat eine Project Task Force ins Leben gerufen, die in Arbeitsgruppen an den verschiedenen ESG-Themen, aber auch an Aspekten wie sektorspezifische Standards und digitale Berichterstattung arbeitet. Der erste Prototyp eines Klimastandards wurde im September 2021 veröffentlicht. Der Zeitdruck ist insgesamt sehr hoch, will die EU-Kommission die europäischen Standards doch bis Ende Oktober 2022 verabschieden.
Ob dieser sehr ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, ist aber noch unklar. Der Berichterstatter des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament hat sich in seinem Bericht zum CSRD-Vorschlag, den er Ende November vorgelegt hat, für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Richtlinie um ein Jahr ausgesprochen. Sollte es zu der Verschiebung kommen, ist davon auszugehen, dass sich auch der Zeitplan der Entwicklung der Standards nach hinten verschiebt.
Das International Sustainability Standards Board – auch international tut sich etwas
Auch die IFRS Foundation, unter deren Dach die international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften entwickelt werden, hat im Frühjahr erklärt, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten. Anlässlich des Weltklimagipfels in Glasgow im November hat sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben, das für die Ausarbeitung der Standards zuständig sein wird. Das ISSB soll einen globalen Mindeststandard erarbeiten, auf dem nationale und regionale Standards aufsetzen können. In das Regelwerk sollen bereits bestehende internationale ESG-Standards integriert werden. Der Fokus des ISSB liegt angesichts der drängenden Probleme zunächst auf dem Thema Klima. In Glasgow wurden auch zwei Standardprototypen veröffentlicht, einer zum Klima und einer zu den allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben. Diese Prototypen wurden von Vertretern einer Reihe privater Initiativen aus dem Bereich Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung erarbeitet. Das ISSB will bis Ende 2022 seinen Standard vorlegen. Auch dies ist sportlich, doch da sich der Klimaprototyp stark an den international anerkannten Klimastandard der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) anlehnt, scheint das Einhalten des Zeitplans zumindest möglich.
Kompatibilität der Standards entscheidend
Ob die parallele Entwicklung eines europäischen und eines internationalen Standards ein Fluch oder Segen sein wird, wird sich noch zeigen. Gelingt es EFRAG und ISSB den europäischen und internationalen Standard eng aufeinander abzustimmen und vor allem sich auf gemeinsame Definitionen, Metriken etc. zu verständigen, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf ein neues Niveau gehoben. Gelingt das nicht, besteht die Gefahr, dass europäische Unternehmen am Ende doppelt berichten müssen. Dies kann im schlimmsten Fall zu ganz unterschiedlichen, möglicherweise sogar zu sich widersprechenden Berichten führen. ISSB und EFRAG sind hier gefordert, aufeinander zuzugehen und gemeinsam einen Weg zu finden, wie die Standards im Interesse aller kompatibel gestaltet werden können.
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Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Erarbeitung europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auch auf internationaler Ebene wird an Nachhaltigkeitsberichtsstandards gearbeitet. Worum geht es bei diesen neuen Standards?
Die CSRD richtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu aus. Ziel der EU-Kommission ist es, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und relevante Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf mehr und detailliertere Berichterstattungspflichten vor. Auch der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 500 auf 15.000 steigt.
Die EFRAG und der Europäische Nachhaltigkeitsstandard
Die von der CSRD adressierten ESG-Berichtspflichten sollen durch europäische Nachhaltigkeitsstandards konkretisiert werden. Bereits im Mai hat die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, diese Standards zu erarbeiten. Da die Standards auf den Vorgaben der CSRD aufbauen, ist das nicht so einfach, befindet sich die CSRD doch noch mitten im Legislativprozess.
Die EFRAG hat eine Project Task Force ins Leben gerufen, die in Arbeitsgruppen an den verschiedenen ESG-Themen, aber auch an Aspekten wie sektorspezifische Standards und digitale Berichterstattung arbeitet. Der erste Prototyp eines Klimastandards wurde im September 2021 veröffentlicht. Der Zeitdruck ist insgesamt sehr hoch, will die EU-Kommission die europäischen Standards doch bis Ende Oktober 2022 verabschieden.
Ob dieser sehr ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, ist aber noch unklar. Der Berichterstatter des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament hat sich in seinem Bericht zum CSRD-Vorschlag, den er Ende November vorgelegt hat, für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Richtlinie um ein Jahr ausgesprochen. Sollte es zu der Verschiebung kommen, ist davon auszugehen, dass sich auch der Zeitplan der Entwicklung der Standards nach hinten verschiebt.
Das International Sustainability Standards Board – auch international tut sich etwas
Auch die IFRS Foundation, unter deren Dach die international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften entwickelt werden, hat im Frühjahr erklärt, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten. Anlässlich des Weltklimagipfels in Glasgow im November hat sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben, das für die Ausarbeitung der Standards zuständig sein wird. Das ISSB soll einen globalen Mindeststandard erarbeiten, auf dem nationale und regionale Standards aufsetzen können. In das Regelwerk sollen bereits bestehende internationale ESG-Standards integriert werden. Der Fokus des ISSB liegt angesichts der drängenden Probleme zunächst auf dem Thema Klima. In Glasgow wurden auch zwei Standardprototypen veröffentlicht, einer zum Klima und einer zu den allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben. Diese Prototypen wurden von Vertretern einer Reihe privater Initiativen aus dem Bereich Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung erarbeitet. Das ISSB will bis Ende 2022 seinen Standard vorlegen. Auch dies ist sportlich, doch da sich der Klimaprototyp stark an den international anerkannten Klimastandard der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) anlehnt, scheint das Einhalten des Zeitplans zumindest möglich.
Kompatibilität der Standards entscheidend
Ob die parallele Entwicklung eines europäischen und eines internationalen Standards ein Fluch oder Segen sein wird, wird sich noch zeigen. Gelingt es EFRAG und ISSB den europäischen und internationalen Standard eng aufeinander abzustimmen und vor allem sich auf gemeinsame Definitionen, Metriken etc. zu verständigen, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf ein neues Niveau gehoben. Gelingt das nicht, besteht die Gefahr, dass europäische Unternehmen am Ende doppelt berichten müssen. Dies kann im schlimmsten Fall zu ganz unterschiedlichen, möglicherweise sogar zu sich widersprechenden Berichten führen. ISSB und EFRAG sind hier gefordert, aufeinander zuzugehen und gemeinsam einen Weg zu finden, wie die Standards im Interesse aller kompatibel gestaltet werden können.
Nachhaltigkeit
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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
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Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Erarbeitung europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auch auf internationaler Ebene wird an Nachhaltigkeitsberichtsstandards gearbeitet. Worum geht es bei diesen neuen Standards?
Die CSRD richtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu aus. Ziel der EU-Kommission ist es, dass Unternehmen verlässliche, vergleichbare und relevante Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf mehr und detailliertere Berichterstattungspflichten vor. Auch der Anwendungsbereich der Richtlinie wird erweitert. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von 500 auf 15.000 steigt.
Die EFRAG und der Europäische Nachhaltigkeitsstandard
Die von der CSRD adressierten ESG-Berichtspflichten sollen durch europäische Nachhaltigkeitsstandards konkretisiert werden. Bereits im Mai hat die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, diese Standards zu erarbeiten. Da die Standards auf den Vorgaben der CSRD aufbauen, ist das nicht so einfach, befindet sich die CSRD doch noch mitten im Legislativprozess.
Die EFRAG hat eine Project Task Force ins Leben gerufen, die in Arbeitsgruppen an den verschiedenen ESG-Themen, aber auch an Aspekten wie sektorspezifische Standards und digitale Berichterstattung arbeitet. Der erste Prototyp eines Klimastandards wurde im September 2021 veröffentlicht. Der Zeitdruck ist insgesamt sehr hoch, will die EU-Kommission die europäischen Standards doch bis Ende Oktober 2022 verabschieden.
Ob dieser sehr ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, ist aber noch unklar. Der Berichterstatter des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament hat sich in seinem Bericht zum CSRD-Vorschlag, den er Ende November vorgelegt hat, für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Richtlinie um ein Jahr ausgesprochen. Sollte es zu der Verschiebung kommen, ist davon auszugehen, dass sich auch der Zeitplan der Entwicklung der Standards nach hinten verschiebt.
Das International Sustainability Standards Board – auch international tut sich etwas
Auch die IFRS Foundation, unter deren Dach die international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften entwickelt werden, hat im Frühjahr erklärt, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten. Anlässlich des Weltklimagipfels in Glasgow im November hat sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben, das für die Ausarbeitung der Standards zuständig sein wird. Das ISSB soll einen globalen Mindeststandard erarbeiten, auf dem nationale und regionale Standards aufsetzen können. In das Regelwerk sollen bereits bestehende internationale ESG-Standards integriert werden. Der Fokus des ISSB liegt angesichts der drängenden Probleme zunächst auf dem Thema Klima. In Glasgow wurden auch zwei Standardprototypen veröffentlicht, einer zum Klima und einer zu den allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben. Diese Prototypen wurden von Vertretern einer Reihe privater Initiativen aus dem Bereich Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung erarbeitet. Das ISSB will bis Ende 2022 seinen Standard vorlegen. Auch dies ist sportlich, doch da sich der Klimaprototyp stark an den international anerkannten Klimastandard der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) anlehnt, scheint das Einhalten des Zeitplans zumindest möglich.
Kompatibilität der Standards entscheidend
Ob die parallele Entwicklung eines europäischen und eines internationalen Standards ein Fluch oder Segen sein wird, wird sich noch zeigen. Gelingt es EFRAG und ISSB den europäischen und internationalen Standard eng aufeinander abzustimmen und vor allem sich auf gemeinsame Definitionen, Metriken etc. zu verständigen, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf ein neues Niveau gehoben. Gelingt das nicht, besteht die Gefahr, dass europäische Unternehmen am Ende doppelt berichten müssen. Dies kann im schlimmsten Fall zu ganz unterschiedlichen, möglicherweise sogar zu sich widersprechenden Berichten führen. ISSB und EFRAG sind hier gefordert, aufeinander zuzugehen und gemeinsam einen Weg zu finden, wie die Standards im Interesse aller kompatibel gestaltet werden können.
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