Kolumne
Mitte November wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission die von ihr ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards übergeben. Dieser Übergabe ist eine intensive, einjährige Phase vorausgegangen, in der die Project Taskforce der EFRAG die Standards erarbeitet und im April 2022 für 100 Tage zur Konsultation gestellt hat. Wie sind die Standardentwürfe der EFRAG einzuschätzen? Zudem stellt sich die Frage, ob es Nachbesserungsbedarf gibt?
Um die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu vereinheitlichen, sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, dass Standards erlassen werden sollen. Diese sollen Unternehmen helfen, relevante, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet hat, werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
Zu umfangreiche Berichtspflichten
Die 13 EFRAG-Standards zu den verschiedenen ESG-Kriterien umfassen 137 Offenlegungsanforderungen, die wiederum in zahlreiche Berichtspflichten untergliedert sind. Weitere Vorgaben werden in den Anwendungsleitlinien formuliert. Diese sollten den Unternehmen aber eigentlich nur als Hilfestellung zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen dienen.
Die Standardentwürfe sind übermäßig komplex und verlangen eine viel zu detaillierte Berichterstattung von den Unternehmen. So erwartet der europäische Gesetzgeber, dass sich die Unternehmen zu allen Standards äußern, unabhängig davon, ob diese für sie materiell sind oder nicht. Stattdessen sollten Unternehmen nur zu für sie wesentlichen ESG-Standards berichten müssen. Zu anderen Standards, wie beispielsweise der Biodiversität, die nicht für jedes Unternehmen wesentlich ist, sollten einige wenige relevante Informationen ausreichend sein. Schlanke, praxistaugliche und rechtssichere Standards müssen das Ziel des europäischen Standardsetters sein.
Kompatibilität mit internationalen Standards erforderlich
Parallel zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Foundation einen globalen Mindeststandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Eine Berichterstattung nach den ISSB-Standards wird von global agierenden Investoren erwartet. Um zu vermeiden, dass Unternehmen nach beiden Rahmenwerken berichten müssen, ist es erforderlich, zwischen europäischen und internationalen Standards Kompatibilität herzustellen. Käme es zu einer doppelten Berichterstattung, droht eine geringere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen und ein hoher Mehraufwand bei den Unternehmen. Deshalb braucht es einen institutionalisierten, regelmäßigen und engen Dialog zwischen der Europäischen Kommission beziehungsweise der EFRAG mit dem ISSB. Im Rahmen dieses Dialogs sollte an einem Gleichlauf der Standards gearbeitet werden. Dieser Austausch muss unter anderem auch eine Abstimmung hinsichtlich der digitalen Aufbereitung der Informationen beinhalten, damit die einheitliche Berichterstattung nicht am Ende an unterschiedlichen technischen Vorgaben scheitert. Die Gespräche, die die Standardsetter aktuell miteinander führen, sind positiv zu bewerten.
Rückmeldungen auf Konsultation gründlich auswerten
Die 100-tägige Konsultationsfrist war zu knapp bemessen, um die rund 400 Seiten Standardentwürfe angemessen zu bewerten und die rund 200 Seiten der Konsultation auszufüllen. In einem solch kurzen Zeitraum ist es fast unmöglich, eine fundierte Rückmeldung zu geben. Umso wichtiger ist es nun, dass die EFRAG die mehr als 750 eingegangenen Rückmeldungen gründlich auswertet und in die technischen Empfehlungen für die Standards einfließen lässt. Die EFRAG ist gefordert, den Umfang der Standards mit Blick auf das Wesentliche zu reduzieren, damit der ambitionierte Zeitplan eingehalten und die Unternehmen den Anforderungen der Standards gerecht werden können.
Fazit
Eine Standardisierung der Nachhaltigkeitsinformationen auf europäischer Ebene kann nur gelingen, wenn eine grundlegende Vereinfachung und eine Priorisierung der Offenlegungspflichten stattfinden. Damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen und unnötigem Mehraufwand für Unternehmen kommt, müssen die Standardentwürfe verschlankt werden. Eine Doppelberichterstattung für Unternehmen muss vermieden werden. Da die finalen Standards bereits im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden sollen, müssen EFRAG und EU-Kommission jetzt dafür zu sorgen, dass dies gelingt.
Nachhaltigkeit
Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
Tel. +49 69 92915-39
goeres(at)dai.de
Kolumne
Mitte November wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission die von ihr ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards übergeben. Dieser Übergabe ist eine intensive, einjährige Phase vorausgegangen, in der die Project Taskforce der EFRAG die Standards erarbeitet und im April 2022 für 100 Tage zur Konsultation gestellt hat. Wie sind die Standardentwürfe der EFRAG einzuschätzen? Zudem stellt sich die Frage, ob es Nachbesserungsbedarf gibt?
Um die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu vereinheitlichen, sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, dass Standards erlassen werden sollen. Diese sollen Unternehmen helfen, relevante, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet hat, werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
Zu umfangreiche Berichtspflichten
Die 13 EFRAG-Standards zu den verschiedenen ESG-Kriterien umfassen 137 Offenlegungsanforderungen, die wiederum in zahlreiche Berichtspflichten untergliedert sind. Weitere Vorgaben werden in den Anwendungsleitlinien formuliert. Diese sollten den Unternehmen aber eigentlich nur als Hilfestellung zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen dienen.
Die Standardentwürfe sind übermäßig komplex und verlangen eine viel zu detaillierte Berichterstattung von den Unternehmen. So erwartet der europäische Gesetzgeber, dass sich die Unternehmen zu allen Standards äußern, unabhängig davon, ob diese für sie materiell sind oder nicht. Stattdessen sollten Unternehmen nur zu für sie wesentlichen ESG-Standards berichten müssen. Zu anderen Standards, wie beispielsweise der Biodiversität, die nicht für jedes Unternehmen wesentlich ist, sollten einige wenige relevante Informationen ausreichend sein. Schlanke, praxistaugliche und rechtssichere Standards müssen das Ziel des europäischen Standardsetters sein.
Kompatibilität mit internationalen Standards erforderlich
Parallel zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Foundation einen globalen Mindeststandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Eine Berichterstattung nach den ISSB-Standards wird von global agierenden Investoren erwartet. Um zu vermeiden, dass Unternehmen nach beiden Rahmenwerken berichten müssen, ist es erforderlich, zwischen europäischen und internationalen Standards Kompatibilität herzustellen. Käme es zu einer doppelten Berichterstattung, droht eine geringere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen und ein hoher Mehraufwand bei den Unternehmen. Deshalb braucht es einen institutionalisierten, regelmäßigen und engen Dialog zwischen der Europäischen Kommission beziehungsweise der EFRAG mit dem ISSB. Im Rahmen dieses Dialogs sollte an einem Gleichlauf der Standards gearbeitet werden. Dieser Austausch muss unter anderem auch eine Abstimmung hinsichtlich der digitalen Aufbereitung der Informationen beinhalten, damit die einheitliche Berichterstattung nicht am Ende an unterschiedlichen technischen Vorgaben scheitert. Die Gespräche, die die Standardsetter aktuell miteinander führen, sind positiv zu bewerten.
Rückmeldungen auf Konsultation gründlich auswerten
Die 100-tägige Konsultationsfrist war zu knapp bemessen, um die rund 400 Seiten Standardentwürfe angemessen zu bewerten und die rund 200 Seiten der Konsultation auszufüllen. In einem solch kurzen Zeitraum ist es fast unmöglich, eine fundierte Rückmeldung zu geben. Umso wichtiger ist es nun, dass die EFRAG die mehr als 750 eingegangenen Rückmeldungen gründlich auswertet und in die technischen Empfehlungen für die Standards einfließen lässt. Die EFRAG ist gefordert, den Umfang der Standards mit Blick auf das Wesentliche zu reduzieren, damit der ambitionierte Zeitplan eingehalten und die Unternehmen den Anforderungen der Standards gerecht werden können.
Fazit
Eine Standardisierung der Nachhaltigkeitsinformationen auf europäischer Ebene kann nur gelingen, wenn eine grundlegende Vereinfachung und eine Priorisierung der Offenlegungspflichten stattfinden. Damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen und unnötigem Mehraufwand für Unternehmen kommt, müssen die Standardentwürfe verschlankt werden. Eine Doppelberichterstattung für Unternehmen muss vermieden werden. Da die finalen Standards bereits im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden sollen, müssen EFRAG und EU-Kommission jetzt dafür zu sorgen, dass dies gelingt.
Nachhaltigkeit
Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
Tel. +49 69 92915-39
goeres(at)dai.de
Kolumne
Mitte November wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission die von ihr ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards übergeben. Dieser Übergabe ist eine intensive, einjährige Phase vorausgegangen, in der die Project Taskforce der EFRAG die Standards erarbeitet und im April 2022 für 100 Tage zur Konsultation gestellt hat. Wie sind die Standardentwürfe der EFRAG einzuschätzen? Zudem stellt sich die Frage, ob es Nachbesserungsbedarf gibt?
Um die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu vereinheitlichen, sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, dass Standards erlassen werden sollen. Diese sollen Unternehmen helfen, relevante, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet hat, werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
Zu umfangreiche Berichtspflichten
Die 13 EFRAG-Standards zu den verschiedenen ESG-Kriterien umfassen 137 Offenlegungsanforderungen, die wiederum in zahlreiche Berichtspflichten untergliedert sind. Weitere Vorgaben werden in den Anwendungsleitlinien formuliert. Diese sollten den Unternehmen aber eigentlich nur als Hilfestellung zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen dienen.
Die Standardentwürfe sind übermäßig komplex und verlangen eine viel zu detaillierte Berichterstattung von den Unternehmen. So erwartet der europäische Gesetzgeber, dass sich die Unternehmen zu allen Standards äußern, unabhängig davon, ob diese für sie materiell sind oder nicht. Stattdessen sollten Unternehmen nur zu für sie wesentlichen ESG-Standards berichten müssen. Zu anderen Standards, wie beispielsweise der Biodiversität, die nicht für jedes Unternehmen wesentlich ist, sollten einige wenige relevante Informationen ausreichend sein. Schlanke, praxistaugliche und rechtssichere Standards müssen das Ziel des europäischen Standardsetters sein.
Kompatibilität mit internationalen Standards erforderlich
Parallel zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Foundation einen globalen Mindeststandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Eine Berichterstattung nach den ISSB-Standards wird von global agierenden Investoren erwartet. Um zu vermeiden, dass Unternehmen nach beiden Rahmenwerken berichten müssen, ist es erforderlich, zwischen europäischen und internationalen Standards Kompatibilität herzustellen. Käme es zu einer doppelten Berichterstattung, droht eine geringere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen und ein hoher Mehraufwand bei den Unternehmen. Deshalb braucht es einen institutionalisierten, regelmäßigen und engen Dialog zwischen der Europäischen Kommission beziehungsweise der EFRAG mit dem ISSB. Im Rahmen dieses Dialogs sollte an einem Gleichlauf der Standards gearbeitet werden. Dieser Austausch muss unter anderem auch eine Abstimmung hinsichtlich der digitalen Aufbereitung der Informationen beinhalten, damit die einheitliche Berichterstattung nicht am Ende an unterschiedlichen technischen Vorgaben scheitert. Die Gespräche, die die Standardsetter aktuell miteinander führen, sind positiv zu bewerten.
Rückmeldungen auf Konsultation gründlich auswerten
Die 100-tägige Konsultationsfrist war zu knapp bemessen, um die rund 400 Seiten Standardentwürfe angemessen zu bewerten und die rund 200 Seiten der Konsultation auszufüllen. In einem solch kurzen Zeitraum ist es fast unmöglich, eine fundierte Rückmeldung zu geben. Umso wichtiger ist es nun, dass die EFRAG die mehr als 750 eingegangenen Rückmeldungen gründlich auswertet und in die technischen Empfehlungen für die Standards einfließen lässt. Die EFRAG ist gefordert, den Umfang der Standards mit Blick auf das Wesentliche zu reduzieren, damit der ambitionierte Zeitplan eingehalten und die Unternehmen den Anforderungen der Standards gerecht werden können.
Fazit
Eine Standardisierung der Nachhaltigkeitsinformationen auf europäischer Ebene kann nur gelingen, wenn eine grundlegende Vereinfachung und eine Priorisierung der Offenlegungspflichten stattfinden. Damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen und unnötigem Mehraufwand für Unternehmen kommt, müssen die Standardentwürfe verschlankt werden. Eine Doppelberichterstattung für Unternehmen muss vermieden werden. Da die finalen Standards bereits im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden sollen, müssen EFRAG und EU-Kommission jetzt dafür zu sorgen, dass dies gelingt.
Nachhaltigkeit
Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
Tel. +49 69 92915-39
goeres(at)dai.de
Kolumne
Mitte November wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission die von ihr ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards übergeben. Dieser Übergabe ist eine intensive, einjährige Phase vorausgegangen, in der die Project Taskforce der EFRAG die Standards erarbeitet und im April 2022 für 100 Tage zur Konsultation gestellt hat. Wie sind die Standardentwürfe der EFRAG einzuschätzen? Zudem stellt sich die Frage, ob es Nachbesserungsbedarf gibt?
Um die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu vereinheitlichen, sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, dass Standards erlassen werden sollen. Diese sollen Unternehmen helfen, relevante, vergleichbare und überprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet hat, werden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
Zu umfangreiche Berichtspflichten
Die 13 EFRAG-Standards zu den verschiedenen ESG-Kriterien umfassen 137 Offenlegungsanforderungen, die wiederum in zahlreiche Berichtspflichten untergliedert sind. Weitere Vorgaben werden in den Anwendungsleitlinien formuliert. Diese sollten den Unternehmen aber eigentlich nur als Hilfestellung zur Umsetzung der Offenlegungsanforderungen dienen.
Die Standardentwürfe sind übermäßig komplex und verlangen eine viel zu detaillierte Berichterstattung von den Unternehmen. So erwartet der europäische Gesetzgeber, dass sich die Unternehmen zu allen Standards äußern, unabhängig davon, ob diese für sie materiell sind oder nicht. Stattdessen sollten Unternehmen nur zu für sie wesentlichen ESG-Standards berichten müssen. Zu anderen Standards, wie beispielsweise der Biodiversität, die nicht für jedes Unternehmen wesentlich ist, sollten einige wenige relevante Informationen ausreichend sein. Schlanke, praxistaugliche und rechtssichere Standards müssen das Ziel des europäischen Standardsetters sein.
Kompatibilität mit internationalen Standards erforderlich
Parallel zu den europäischen Nachhaltigkeitsstandards hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Foundation einen globalen Mindeststandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Eine Berichterstattung nach den ISSB-Standards wird von global agierenden Investoren erwartet. Um zu vermeiden, dass Unternehmen nach beiden Rahmenwerken berichten müssen, ist es erforderlich, zwischen europäischen und internationalen Standards Kompatibilität herzustellen. Käme es zu einer doppelten Berichterstattung, droht eine geringere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen und ein hoher Mehraufwand bei den Unternehmen. Deshalb braucht es einen institutionalisierten, regelmäßigen und engen Dialog zwischen der Europäischen Kommission beziehungsweise der EFRAG mit dem ISSB. Im Rahmen dieses Dialogs sollte an einem Gleichlauf der Standards gearbeitet werden. Dieser Austausch muss unter anderem auch eine Abstimmung hinsichtlich der digitalen Aufbereitung der Informationen beinhalten, damit die einheitliche Berichterstattung nicht am Ende an unterschiedlichen technischen Vorgaben scheitert. Die Gespräche, die die Standardsetter aktuell miteinander führen, sind positiv zu bewerten.
Rückmeldungen auf Konsultation gründlich auswerten
Die 100-tägige Konsultationsfrist war zu knapp bemessen, um die rund 400 Seiten Standardentwürfe angemessen zu bewerten und die rund 200 Seiten der Konsultation auszufüllen. In einem solch kurzen Zeitraum ist es fast unmöglich, eine fundierte Rückmeldung zu geben. Umso wichtiger ist es nun, dass die EFRAG die mehr als 750 eingegangenen Rückmeldungen gründlich auswertet und in die technischen Empfehlungen für die Standards einfließen lässt. Die EFRAG ist gefordert, den Umfang der Standards mit Blick auf das Wesentliche zu reduzieren, damit der ambitionierte Zeitplan eingehalten und die Unternehmen den Anforderungen der Standards gerecht werden können.
Fazit
Eine Standardisierung der Nachhaltigkeitsinformationen auf europäischer Ebene kann nur gelingen, wenn eine grundlegende Vereinfachung und eine Priorisierung der Offenlegungspflichten stattfinden. Damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen und unnötigem Mehraufwand für Unternehmen kommt, müssen die Standardentwürfe verschlankt werden. Eine Doppelberichterstattung für Unternehmen muss vermieden werden. Da die finalen Standards bereits im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden sollen, müssen EFRAG und EU-Kommission jetzt dafür zu sorgen, dass dies gelingt.
Nachhaltigkeit
Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
Tel. +49 69 92915-39
goeres(at)dai.de