Pressemitteilungen
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zieht die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fordert das Deutsche Aktieninstitut vor allem Nachbesserungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle.
„Wir müssen alles daransetzen, dass sich ein Fall wie Wirecard nicht wiederholt“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ziel muss es deshalb sein, Regelungen zu verabschieden, die dazu beitragen, betrügerisches Verhalten schnell und zielgenau aufzuspüren. Gleichzeitig dürfen rechtstreu agierende Unternehmen damit aber nicht über Gebühr belastet werden. Unter diesen Gesichtspunkten muss der vorliegende Entwurf des Finanzmarktintegritätsgesetzes (FISG) noch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden“, fordert sie.
Im Bereich Bilanzkontrolle begrüßt das Deutsche Aktieninstitut in seiner Stellungnahme die Regelung im Gesetzentwurf, das zweistufige Enforcement beizubehalten.
Für die Abschlussprüfung droht das FISG jedoch die Marktbedingungen deutlich zu verschlechtern. Das geht zu Lasten der Unternehmen. Die beabsichtigten Neuregelungen zur externen Rotation und zur Beschränkung von Nichtprüfungsleistungen werden zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Vor allem große Unternehmen, die bereits jetzt nur zwischen wenigen (großen) Prüfungsgesellschaften wählen können, kann dies vor erhebliche Probleme stellen.
Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb unter anderem:
„Die geplanten Regelungen zur Abschlussprüfung lassen Verhältnismäßigkeit, Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit deutlich vermissen und werden die Unternehmen unnötig belasten. Der Bundestag ist jetzt gefordert, das Gesetz nachzubessern. Sorgfältige Beratungen dürfen trotz anstehender Bundestagswahlen nicht zu kurz kommen“, betont Bortenlänger.
Die Stellungnahme „Abschlussprüfung angemessen regulieren, zweistufige Bilanzkontrolle stärken“, in der wir uns auch zu Fragen der Corporate Governance und aufsichtlichen Aspekten wie der Frage der Regulierung technischer Dienstleister für Banken und Sparkassen äußern, finden Sie hier.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
Pressemitteilungen
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zieht die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fordert das Deutsche Aktieninstitut vor allem Nachbesserungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle.
„Wir müssen alles daransetzen, dass sich ein Fall wie Wirecard nicht wiederholt“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ziel muss es deshalb sein, Regelungen zu verabschieden, die dazu beitragen, betrügerisches Verhalten schnell und zielgenau aufzuspüren. Gleichzeitig dürfen rechtstreu agierende Unternehmen damit aber nicht über Gebühr belastet werden. Unter diesen Gesichtspunkten muss der vorliegende Entwurf des Finanzmarktintegritätsgesetzes (FISG) noch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden“, fordert sie.
Im Bereich Bilanzkontrolle begrüßt das Deutsche Aktieninstitut in seiner Stellungnahme die Regelung im Gesetzentwurf, das zweistufige Enforcement beizubehalten.
Für die Abschlussprüfung droht das FISG jedoch die Marktbedingungen deutlich zu verschlechtern. Das geht zu Lasten der Unternehmen. Die beabsichtigten Neuregelungen zur externen Rotation und zur Beschränkung von Nichtprüfungsleistungen werden zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Vor allem große Unternehmen, die bereits jetzt nur zwischen wenigen (großen) Prüfungsgesellschaften wählen können, kann dies vor erhebliche Probleme stellen.
Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb unter anderem:
„Die geplanten Regelungen zur Abschlussprüfung lassen Verhältnismäßigkeit, Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit deutlich vermissen und werden die Unternehmen unnötig belasten. Der Bundestag ist jetzt gefordert, das Gesetz nachzubessern. Sorgfältige Beratungen dürfen trotz anstehender Bundestagswahlen nicht zu kurz kommen“, betont Bortenlänger.
Die Stellungnahme „Abschlussprüfung angemessen regulieren, zweistufige Bilanzkontrolle stärken“, in der wir uns auch zu Fragen der Corporate Governance und aufsichtlichen Aspekten wie der Frage der Regulierung technischer Dienstleister für Banken und Sparkassen äußern, finden Sie hier.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
Pressemitteilungen
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zieht die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fordert das Deutsche Aktieninstitut vor allem Nachbesserungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle.
„Wir müssen alles daransetzen, dass sich ein Fall wie Wirecard nicht wiederholt“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ziel muss es deshalb sein, Regelungen zu verabschieden, die dazu beitragen, betrügerisches Verhalten schnell und zielgenau aufzuspüren. Gleichzeitig dürfen rechtstreu agierende Unternehmen damit aber nicht über Gebühr belastet werden. Unter diesen Gesichtspunkten muss der vorliegende Entwurf des Finanzmarktintegritätsgesetzes (FISG) noch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden“, fordert sie.
Im Bereich Bilanzkontrolle begrüßt das Deutsche Aktieninstitut in seiner Stellungnahme die Regelung im Gesetzentwurf, das zweistufige Enforcement beizubehalten.
Für die Abschlussprüfung droht das FISG jedoch die Marktbedingungen deutlich zu verschlechtern. Das geht zu Lasten der Unternehmen. Die beabsichtigten Neuregelungen zur externen Rotation und zur Beschränkung von Nichtprüfungsleistungen werden zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Vor allem große Unternehmen, die bereits jetzt nur zwischen wenigen (großen) Prüfungsgesellschaften wählen können, kann dies vor erhebliche Probleme stellen.
Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb unter anderem:
„Die geplanten Regelungen zur Abschlussprüfung lassen Verhältnismäßigkeit, Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit deutlich vermissen und werden die Unternehmen unnötig belasten. Der Bundestag ist jetzt gefordert, das Gesetz nachzubessern. Sorgfältige Beratungen dürfen trotz anstehender Bundestagswahlen nicht zu kurz kommen“, betont Bortenlänger.
Die Stellungnahme „Abschlussprüfung angemessen regulieren, zweistufige Bilanzkontrolle stärken“, in der wir uns auch zu Fragen der Corporate Governance und aufsichtlichen Aspekten wie der Frage der Regulierung technischer Dienstleister für Banken und Sparkassen äußern, finden Sie hier.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
Pressemitteilungen
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zieht die Bundesregierung rechtliche Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fordert das Deutsche Aktieninstitut vor allem Nachbesserungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle.
„Wir müssen alles daransetzen, dass sich ein Fall wie Wirecard nicht wiederholt“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ziel muss es deshalb sein, Regelungen zu verabschieden, die dazu beitragen, betrügerisches Verhalten schnell und zielgenau aufzuspüren. Gleichzeitig dürfen rechtstreu agierende Unternehmen damit aber nicht über Gebühr belastet werden. Unter diesen Gesichtspunkten muss der vorliegende Entwurf des Finanzmarktintegritätsgesetzes (FISG) noch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden“, fordert sie.
Im Bereich Bilanzkontrolle begrüßt das Deutsche Aktieninstitut in seiner Stellungnahme die Regelung im Gesetzentwurf, das zweistufige Enforcement beizubehalten.
Für die Abschlussprüfung droht das FISG jedoch die Marktbedingungen deutlich zu verschlechtern. Das geht zu Lasten der Unternehmen. Die beabsichtigten Neuregelungen zur externen Rotation und zur Beschränkung von Nichtprüfungsleistungen werden zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen. Vor allem große Unternehmen, die bereits jetzt nur zwischen wenigen (großen) Prüfungsgesellschaften wählen können, kann dies vor erhebliche Probleme stellen.
Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb unter anderem:
„Die geplanten Regelungen zur Abschlussprüfung lassen Verhältnismäßigkeit, Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit deutlich vermissen und werden die Unternehmen unnötig belasten. Der Bundestag ist jetzt gefordert, das Gesetz nachzubessern. Sorgfältige Beratungen dürfen trotz anstehender Bundestagswahlen nicht zu kurz kommen“, betont Bortenlänger.
Die Stellungnahme „Abschlussprüfung angemessen regulieren, zweistufige Bilanzkontrolle stärken“, in der wir uns auch zu Fragen der Corporate Governance und aufsichtlichen Aspekten wie der Frage der Regulierung technischer Dienstleister für Banken und Sparkassen äußern, finden Sie hier.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de