In den Medien
Der Regierungsentwurf zur virtuellen Hauptversammlung folgt der Idee, die analoge Hauptversammlung eins zu eins in die digitale Welt zu übertragen, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger. Bei der Verankerung der virtuellen Hauptversammlung als Option im Aktiengesetz gilt es aber, die besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen einer solchen Hauptversammlung zu beachten. Der aktuelle Regierungsentwurf bewegt sich fernab dessen, was praktikabel und im Interesse von Aktionären und Unternehmen ist.
Der Gastbeitrag erschien in der FAZ.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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Der Regierungsentwurf zur virtuellen Hauptversammlung folgt der Idee, die analoge Hauptversammlung eins zu eins in die digitale Welt zu übertragen, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger. Bei der Verankerung der virtuellen Hauptversammlung als Option im Aktiengesetz gilt es aber, die besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen einer solchen Hauptversammlung zu beachten. Der aktuelle Regierungsentwurf bewegt sich fernab dessen, was praktikabel und im Interesse von Aktionären und Unternehmen ist.
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