Pressemitteilungen
Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zukünftig beim Deutschen Aktieninstitut
Die Corporate Governance kapitalmarktorientierter deutscher Aktiengesellschaften hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Wesentlichen Anteil an diesem Wandel hatte die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Regierungskommission), welche den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) formuliert und veröffentlicht. Der DCGK verfolgt eine doppelte Zielsetzung: Er erläutert insbesondere ausländischen institutionellen Anlegern auf übersichtliche und nachvollziehbare Weise das komplexe Gefüge der Kompetenzen und Zuständigkeiten der verschiedenen Unternehmensorgane in Deutschland – vor allem die Trennung der Funktionen von Aufsichtsrat und Vorstand im dualistischen System. Weiterhin gestaltet er im Rahmen von Empfehlungen oder Anregungen im deutschen Recht nicht geregelte Sachverhalte, z.B. im Zusammenwirken der verschiedenen Organe oder im Umgang mit Entscheidungsspielräumen. Dabei gilt grundsätzlich das Comply-or-Explain-Prinzip, wonach Abweichungen zulässig und zu erklären sind. Dem Kapitalmarkt, d.h. den Anlegern, obliegt dann die entsprechende Beurteilung.
Nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts haben sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und der von ihr erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex bewährt. „Gute Corporate Governance ist entscheidend für den Erfolg unserer Unternehmen auf den internationalen Kapitalmärkten“, erläutert Werner Baumann, Präsident des Deutschen Aktieninstituts und Finanzvorstand der Bayer AG. „Ich bin überzeugt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex wieder verstärkt zu einem Instrument der Selbstregulierung werden muss, und zwar formell wie inhaltlich. Ein starkes Zeichen dafür ist zunächst die Ansiedlung der Geschäftstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beim Deutschen Aktieninstitut.“
Bislang wurde die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von ihrem Vorsitzenden organisiert und von dem Unternehmen, dem er angehörte, finanziert. „Diese an einer Stelle konzentrierte finanzielle und personelle Belastung ist nicht mehr angemessen und muss über eine breite Finanzierungsbasis beendet werden“, so Baumann. „Das Deutsche Aktieninstitut, dem Unternehmen der Realwirtschaft und Finanzdienstleistungsunternehmen wie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und institutionelle Anleger, aber auch Dienstleister am Kapitalmarkt angehören, bietet sich mit seiner breiten Mitgliederbasis als Träger einer auf Selbstregulierung ausgerichteten Institution der Corporate Governance geradezu an.“
Das Deutsche Aktieninstitut plant daher, die Geschäftsstelle der Regierungskommission zu übernehmen und damit einen wesentlichen organisatorischen und finanziellen Beitrag zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu leisten. Entsprechende Beschlüsse der Gremien des Deutschen Aktieninstitutes sind in Vorbereitung.
Das Deutsche Aktieninstitut arbeitet als etablierter Interessenvertreter aktiv an der Gestaltung der deutschen und europäischen Kapitalmärkte und ihrer Rahmenbedingungen mit. Es repräsentiert die am Kapitalmarkt interessierte deutsche Wirtschaft. Die rund 200 Mitglieder sind börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken, Börsen, Investoren und andere wichtige Marktteilnehmer. Das Deutsche Aktieninstitut wurde 1953 gegründet und unterhält Büros in Frankfurt am Main und in Brüssel. Nähere Informationen zum Deutschen Aktieninstitut finden Sie unter www.dai.de.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de
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Die Corporate Governance kapitalmarktorientierter deutscher Aktiengesellschaften hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Wesentlichen Anteil an diesem Wandel hatte die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Regierungskommission), welche den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) formuliert und veröffentlicht. Der DCGK verfolgt eine doppelte Zielsetzung: Er erläutert insbesondere ausländischen institutionellen Anlegern auf übersichtliche und nachvollziehbare Weise das komplexe Gefüge der Kompetenzen und Zuständigkeiten der verschiedenen Unternehmensorgane in Deutschland – vor allem die Trennung der Funktionen von Aufsichtsrat und Vorstand im dualistischen System. Weiterhin gestaltet er im Rahmen von Empfehlungen oder Anregungen im deutschen Recht nicht geregelte Sachverhalte, z.B. im Zusammenwirken der verschiedenen Organe oder im Umgang mit Entscheidungsspielräumen. Dabei gilt grundsätzlich das Comply-or-Explain-Prinzip, wonach Abweichungen zulässig und zu erklären sind. Dem Kapitalmarkt, d.h. den Anlegern, obliegt dann die entsprechende Beurteilung.
Nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts haben sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und der von ihr erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex bewährt. „Gute Corporate Governance ist entscheidend für den Erfolg unserer Unternehmen auf den internationalen Kapitalmärkten“, erläutert Werner Baumann, Präsident des Deutschen Aktieninstituts und Finanzvorstand der Bayer AG. „Ich bin überzeugt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex wieder verstärkt zu einem Instrument der Selbstregulierung werden muss, und zwar formell wie inhaltlich. Ein starkes Zeichen dafür ist zunächst die Ansiedlung der Geschäftstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beim Deutschen Aktieninstitut.“
Bislang wurde die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von ihrem Vorsitzenden organisiert und von dem Unternehmen, dem er angehörte, finanziert. „Diese an einer Stelle konzentrierte finanzielle und personelle Belastung ist nicht mehr angemessen und muss über eine breite Finanzierungsbasis beendet werden“, so Baumann. „Das Deutsche Aktieninstitut, dem Unternehmen der Realwirtschaft und Finanzdienstleistungsunternehmen wie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und institutionelle Anleger, aber auch Dienstleister am Kapitalmarkt angehören, bietet sich mit seiner breiten Mitgliederbasis als Träger einer auf Selbstregulierung ausgerichteten Institution der Corporate Governance geradezu an.“
Das Deutsche Aktieninstitut plant daher, die Geschäftsstelle der Regierungskommission zu übernehmen und damit einen wesentlichen organisatorischen und finanziellen Beitrag zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu leisten. Entsprechende Beschlüsse der Gremien des Deutschen Aktieninstitutes sind in Vorbereitung.
Das Deutsche Aktieninstitut arbeitet als etablierter Interessenvertreter aktiv an der Gestaltung der deutschen und europäischen Kapitalmärkte und ihrer Rahmenbedingungen mit. Es repräsentiert die am Kapitalmarkt interessierte deutsche Wirtschaft. Die rund 200 Mitglieder sind börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken, Börsen, Investoren und andere wichtige Marktteilnehmer. Das Deutsche Aktieninstitut wurde 1953 gegründet und unterhält Büros in Frankfurt am Main und in Brüssel. Nähere Informationen zum Deutschen Aktieninstitut finden Sie unter www.dai.de.
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Die Corporate Governance kapitalmarktorientierter deutscher Aktiengesellschaften hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Wesentlichen Anteil an diesem Wandel hatte die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Regierungskommission), welche den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) formuliert und veröffentlicht. Der DCGK verfolgt eine doppelte Zielsetzung: Er erläutert insbesondere ausländischen institutionellen Anlegern auf übersichtliche und nachvollziehbare Weise das komplexe Gefüge der Kompetenzen und Zuständigkeiten der verschiedenen Unternehmensorgane in Deutschland – vor allem die Trennung der Funktionen von Aufsichtsrat und Vorstand im dualistischen System. Weiterhin gestaltet er im Rahmen von Empfehlungen oder Anregungen im deutschen Recht nicht geregelte Sachverhalte, z.B. im Zusammenwirken der verschiedenen Organe oder im Umgang mit Entscheidungsspielräumen. Dabei gilt grundsätzlich das Comply-or-Explain-Prinzip, wonach Abweichungen zulässig und zu erklären sind. Dem Kapitalmarkt, d.h. den Anlegern, obliegt dann die entsprechende Beurteilung.
Nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts haben sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und der von ihr erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex bewährt. „Gute Corporate Governance ist entscheidend für den Erfolg unserer Unternehmen auf den internationalen Kapitalmärkten“, erläutert Werner Baumann, Präsident des Deutschen Aktieninstituts und Finanzvorstand der Bayer AG. „Ich bin überzeugt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex wieder verstärkt zu einem Instrument der Selbstregulierung werden muss, und zwar formell wie inhaltlich. Ein starkes Zeichen dafür ist zunächst die Ansiedlung der Geschäftstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beim Deutschen Aktieninstitut.“
Bislang wurde die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von ihrem Vorsitzenden organisiert und von dem Unternehmen, dem er angehörte, finanziert. „Diese an einer Stelle konzentrierte finanzielle und personelle Belastung ist nicht mehr angemessen und muss über eine breite Finanzierungsbasis beendet werden“, so Baumann. „Das Deutsche Aktieninstitut, dem Unternehmen der Realwirtschaft und Finanzdienstleistungsunternehmen wie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und institutionelle Anleger, aber auch Dienstleister am Kapitalmarkt angehören, bietet sich mit seiner breiten Mitgliederbasis als Träger einer auf Selbstregulierung ausgerichteten Institution der Corporate Governance geradezu an.“
Das Deutsche Aktieninstitut plant daher, die Geschäftsstelle der Regierungskommission zu übernehmen und damit einen wesentlichen organisatorischen und finanziellen Beitrag zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu leisten. Entsprechende Beschlüsse der Gremien des Deutschen Aktieninstitutes sind in Vorbereitung.
Das Deutsche Aktieninstitut arbeitet als etablierter Interessenvertreter aktiv an der Gestaltung der deutschen und europäischen Kapitalmärkte und ihrer Rahmenbedingungen mit. Es repräsentiert die am Kapitalmarkt interessierte deutsche Wirtschaft. Die rund 200 Mitglieder sind börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken, Börsen, Investoren und andere wichtige Marktteilnehmer. Das Deutsche Aktieninstitut wurde 1953 gegründet und unterhält Büros in Frankfurt am Main und in Brüssel. Nähere Informationen zum Deutschen Aktieninstitut finden Sie unter www.dai.de.
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Die Corporate Governance kapitalmarktorientierter deutscher Aktiengesellschaften hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Wesentlichen Anteil an diesem Wandel hatte die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Regierungskommission), welche den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) formuliert und veröffentlicht. Der DCGK verfolgt eine doppelte Zielsetzung: Er erläutert insbesondere ausländischen institutionellen Anlegern auf übersichtliche und nachvollziehbare Weise das komplexe Gefüge der Kompetenzen und Zuständigkeiten der verschiedenen Unternehmensorgane in Deutschland – vor allem die Trennung der Funktionen von Aufsichtsrat und Vorstand im dualistischen System. Weiterhin gestaltet er im Rahmen von Empfehlungen oder Anregungen im deutschen Recht nicht geregelte Sachverhalte, z.B. im Zusammenwirken der verschiedenen Organe oder im Umgang mit Entscheidungsspielräumen. Dabei gilt grundsätzlich das Comply-or-Explain-Prinzip, wonach Abweichungen zulässig und zu erklären sind. Dem Kapitalmarkt, d.h. den Anlegern, obliegt dann die entsprechende Beurteilung.
Nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts haben sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und der von ihr erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex bewährt. „Gute Corporate Governance ist entscheidend für den Erfolg unserer Unternehmen auf den internationalen Kapitalmärkten“, erläutert Werner Baumann, Präsident des Deutschen Aktieninstituts und Finanzvorstand der Bayer AG. „Ich bin überzeugt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex wieder verstärkt zu einem Instrument der Selbstregulierung werden muss, und zwar formell wie inhaltlich. Ein starkes Zeichen dafür ist zunächst die Ansiedlung der Geschäftstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beim Deutschen Aktieninstitut.“
Bislang wurde die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von ihrem Vorsitzenden organisiert und von dem Unternehmen, dem er angehörte, finanziert. „Diese an einer Stelle konzentrierte finanzielle und personelle Belastung ist nicht mehr angemessen und muss über eine breite Finanzierungsbasis beendet werden“, so Baumann. „Das Deutsche Aktieninstitut, dem Unternehmen der Realwirtschaft und Finanzdienstleistungsunternehmen wie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und institutionelle Anleger, aber auch Dienstleister am Kapitalmarkt angehören, bietet sich mit seiner breiten Mitgliederbasis als Träger einer auf Selbstregulierung ausgerichteten Institution der Corporate Governance geradezu an.“
Das Deutsche Aktieninstitut plant daher, die Geschäftsstelle der Regierungskommission zu übernehmen und damit einen wesentlichen organisatorischen und finanziellen Beitrag zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu leisten. Entsprechende Beschlüsse der Gremien des Deutschen Aktieninstitutes sind in Vorbereitung.
Das Deutsche Aktieninstitut arbeitet als etablierter Interessenvertreter aktiv an der Gestaltung der deutschen und europäischen Kapitalmärkte und ihrer Rahmenbedingungen mit. Es repräsentiert die am Kapitalmarkt interessierte deutsche Wirtschaft. Die rund 200 Mitglieder sind börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken, Börsen, Investoren und andere wichtige Marktteilnehmer. Das Deutsche Aktieninstitut wurde 1953 gegründet und unterhält Büros in Frankfurt am Main und in Brüssel. Nähere Informationen zum Deutschen Aktieninstitut finden Sie unter www.dai.de.
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