Hinweise zum Kartellrecht

Was zulässig ist

Wir nutzen unsere Gremiensitzungen und Veranstaltungen für den fachlichen Austausch mit und zwischen den Teilnehmenden. Dabei beachten wir selbstverständlich das Wettbewerbsrecht.

  • Wir tauschen uns über laufende Gesetzesvorhaben und regulatorische Entwicklungen aus
  • Wir diskutieren über Branchenstandards, freiwillige Selbstregulierung und bewährte Praktiken, die keine direkten Auswirkungen auf den Wettbewerb haben
  • Wir stimmen Positionen und gemeinsame Lobbyarbeit in Bezug auf politische oder gesetzgeberische Angelegenheiten ab, die das gemeinsame Interesse unserer Mitglieder betreffen
  • Wir tauschen uns über allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen aus, soweit diese öffentlich bekannt sind
  • Wir diskutieren Unternehmensdaten, soweit sie frei zugänglich und öffentlich bekannt sind
  • Wir unterrichten die Mitglieder über unsere Verbandsarbeit

Wenn wir oder Dritte in unserem Auftrag von Mitgliedsunternehmen Daten erheben, um einen Überblick über bestimmte Sachverhalte zu erhalten, stellen wir die Ergebnisse nur in allgemeiner und aggregierter Form zur Verfügung.

Was nicht zulässig ist

Absprachen zwischen Wettbewerbern und der Austausch wettbewerbsrelevanter unternehmensbezogener Informationen sind unzulässig. Konkret bedeutet das:

  • Wir erlauben keine Preisabsprachen, einschließlich Festlegung von Mindest- oder Fixpreisen
  • Unsere Mitglieder teilen weder Märkte noch Kunden auf, um den Wettbewerb nicht zu verhindern oder zu beschränken
  • Wir tauschen uns nicht über Marktanteile aus, selbst wenn die Informationen nur auf Vermutungen beruhen, und die individuelle Sichtweise auf die Marktverhältnisse inklusive Marktumfeld und Markttrends
  • Unsere Mitglieder verzichten auf die individuelle Sichtweise auf die Marktverhältnisse inklusive Marktumfeld und Markttrends
  • Wir treffen keine Abmachungen zur Begrenzung der Produktion oder des Angebots, um Preise künstlich hochzuhalten
  • Wir verzichten auf den Austausch über Absatz- und Umsatzzahlen, Quoten und Kapazitäten
  • Kein Teilnehmer informiert über zukünftiges Wettbewerbsverhalten, Strategien, neue Produkte, F&E-Programme, Investitionspläne etc. seines Unternehmens
  • Es findet kein Austausch über die Teilnahme an und Konditionen von Ausschreibungen statt
  • Wir sprechen nicht über Zeitpunkt und Umfang von Preiserhöhungen oder -senkungen
  • Es gibt keine Abstimmung von Boykotten und Aufrufe zu Boykotten
  • Wir tauschen uns nicht zu Personalthemen aus, weder die Fragen nach Vergütung und Vergütungsstrukturen für Mitarbeiter, noch zu sonstigen Faktoren, die Einfluss auf den Wettbewerb um Mitarbeiter haben können

Diese Liste ist nicht abschließend. Weitere Informationen sind insbesondere beim Bundeskartellamt abrufbar.