Pressemitteilungen
„Der Vorschlag, Unternehmen zur Berichterstattung steuerrelevanter Unternehmensdaten gegenüber der Öffentlichkeit zu verpflichten, wird auf den Weltmärkten erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen“, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Dass der Bundesfinanzminister nun die Debatte um die öffentliche länderspezifische Berichterstattung neu beleben will, erfüllt uns mit großer Sorge.“
In einem Tweet hat sich Bundesfinanzminister Scholz für einen deutschen Vorstoß bei der länderspezifischen Berichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting) auf europäischer Ebene ausgesprochen. Gemeinsam mit den anderen SPD-Bundesministern will sich Scholz innerhalb der Bundesregierung für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene stark machen. Sein Vorstoß hätte zur Folge, dass deutsche Unternehmen sensible länderspezifische Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen müssten. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des Steuergeheimnisses in Deutschland bedeuten.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, große multinationale Unternehmen in Europa zu verpflichten, länderspezifische Informationen über die im jeweiligen Land operierenden Unternehmenseinheiten detailliert für jedermann offenzulegen. Der Vorstoß eines Public Country-by-Country-Reportings scheiterte, weil die Regulierung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen für die europäische Wirtschaft geführt hätte. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz wandte sich noch im Jahr 2018 öffentlich gegen diesen Vorschlag.
Damals wie heute gilt: Internationale Wettbewerber europäischer Unternehmen könnten aus den öffentlichen Berichten Rückschlüsse auf die Margen und die Geschäftspolitik der europäischen Mitbewerber ziehen. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting hätte damit extrem negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitsplätze in Europa.
„Statt nationaler oder europäischer Alleingänge brauchen wir eine international abgestimmte Vorgehensweise, damit letztlich keine einseitige Belastung europäischer Unternehmen droht“, unterstreicht Bortenlänger. „Ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft auf OECD-Ebene ist daher essentiell. Der dort bereits verabschiedete Vorschlag einer Country-by-Country-Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden berücksichtigt das legitime Bedürfnis der Unternehmen nach Schutz ihrer Daten ebenso wie das Interesse der Staatengemeinschaft an einer Transparenz der Besteuerungsgrundlagen in effizienter Art und Weise. Eines öffentlichen Country-by-Country-Reporting bedarf es nicht.“
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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„Der Vorschlag, Unternehmen zur Berichterstattung steuerrelevanter Unternehmensdaten gegenüber der Öffentlichkeit zu verpflichten, wird auf den Weltmärkten erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen“, kritisiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Dass der Bundesfinanzminister nun die Debatte um die öffentliche länderspezifische Berichterstattung neu beleben will, erfüllt uns mit großer Sorge.“
In einem Tweet hat sich Bundesfinanzminister Scholz für einen deutschen Vorstoß bei der länderspezifischen Berichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting) auf europäischer Ebene ausgesprochen. Gemeinsam mit den anderen SPD-Bundesministern will sich Scholz innerhalb der Bundesregierung für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene stark machen. Sein Vorstoß hätte zur Folge, dass deutsche Unternehmen sensible länderspezifische Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen müssten. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des Steuergeheimnisses in Deutschland bedeuten.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, große multinationale Unternehmen in Europa zu verpflichten, länderspezifische Informationen über die im jeweiligen Land operierenden Unternehmenseinheiten detailliert für jedermann offenzulegen. Der Vorstoß eines Public Country-by-Country-Reportings scheiterte, weil die Regulierung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen für die europäische Wirtschaft geführt hätte. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz wandte sich noch im Jahr 2018 öffentlich gegen diesen Vorschlag.
Damals wie heute gilt: Internationale Wettbewerber europäischer Unternehmen könnten aus den öffentlichen Berichten Rückschlüsse auf die Margen und die Geschäftspolitik der europäischen Mitbewerber ziehen. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting hätte damit extrem negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitsplätze in Europa.
„Statt nationaler oder europäischer Alleingänge brauchen wir eine international abgestimmte Vorgehensweise, damit letztlich keine einseitige Belastung europäischer Unternehmen droht“, unterstreicht Bortenlänger. „Ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft auf OECD-Ebene ist daher essentiell. Der dort bereits verabschiedete Vorschlag einer Country-by-Country-Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden berücksichtigt das legitime Bedürfnis der Unternehmen nach Schutz ihrer Daten ebenso wie das Interesse der Staatengemeinschaft an einer Transparenz der Besteuerungsgrundlagen in effizienter Art und Weise. Eines öffentlichen Country-by-Country-Reporting bedarf es nicht.“
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In einem Tweet hat sich Bundesfinanzminister Scholz für einen deutschen Vorstoß bei der länderspezifischen Berichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting) auf europäischer Ebene ausgesprochen. Gemeinsam mit den anderen SPD-Bundesministern will sich Scholz innerhalb der Bundesregierung für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene stark machen. Sein Vorstoß hätte zur Folge, dass deutsche Unternehmen sensible länderspezifische Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen müssten. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des Steuergeheimnisses in Deutschland bedeuten.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, große multinationale Unternehmen in Europa zu verpflichten, länderspezifische Informationen über die im jeweiligen Land operierenden Unternehmenseinheiten detailliert für jedermann offenzulegen. Der Vorstoß eines Public Country-by-Country-Reportings scheiterte, weil die Regulierung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen für die europäische Wirtschaft geführt hätte. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz wandte sich noch im Jahr 2018 öffentlich gegen diesen Vorschlag.
Damals wie heute gilt: Internationale Wettbewerber europäischer Unternehmen könnten aus den öffentlichen Berichten Rückschlüsse auf die Margen und die Geschäftspolitik der europäischen Mitbewerber ziehen. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting hätte damit extrem negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitsplätze in Europa.
„Statt nationaler oder europäischer Alleingänge brauchen wir eine international abgestimmte Vorgehensweise, damit letztlich keine einseitige Belastung europäischer Unternehmen droht“, unterstreicht Bortenlänger. „Ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft auf OECD-Ebene ist daher essentiell. Der dort bereits verabschiedete Vorschlag einer Country-by-Country-Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden berücksichtigt das legitime Bedürfnis der Unternehmen nach Schutz ihrer Daten ebenso wie das Interesse der Staatengemeinschaft an einer Transparenz der Besteuerungsgrundlagen in effizienter Art und Weise. Eines öffentlichen Country-by-Country-Reporting bedarf es nicht.“
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In einem Tweet hat sich Bundesfinanzminister Scholz für einen deutschen Vorstoß bei der länderspezifischen Berichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting) auf europäischer Ebene ausgesprochen. Gemeinsam mit den anderen SPD-Bundesministern will sich Scholz innerhalb der Bundesregierung für ein öffentliches Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene stark machen. Sein Vorstoß hätte zur Folge, dass deutsche Unternehmen sensible länderspezifische Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen müssten. Dies würde eine Abkehr vom Grundsatz des Steuergeheimnisses in Deutschland bedeuten.
Bereits 2016 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, große multinationale Unternehmen in Europa zu verpflichten, länderspezifische Informationen über die im jeweiligen Land operierenden Unternehmenseinheiten detailliert für jedermann offenzulegen. Der Vorstoß eines Public Country-by-Country-Reportings scheiterte, weil die Regulierung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen für die europäische Wirtschaft geführt hätte. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz wandte sich noch im Jahr 2018 öffentlich gegen diesen Vorschlag.
Damals wie heute gilt: Internationale Wettbewerber europäischer Unternehmen könnten aus den öffentlichen Berichten Rückschlüsse auf die Margen und die Geschäftspolitik der europäischen Mitbewerber ziehen. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting hätte damit extrem negative Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitsplätze in Europa.
„Statt nationaler oder europäischer Alleingänge brauchen wir eine international abgestimmte Vorgehensweise, damit letztlich keine einseitige Belastung europäischer Unternehmen droht“, unterstreicht Bortenlänger. „Ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft auf OECD-Ebene ist daher essentiell. Der dort bereits verabschiedete Vorschlag einer Country-by-Country-Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden berücksichtigt das legitime Bedürfnis der Unternehmen nach Schutz ihrer Daten ebenso wie das Interesse der Staatengemeinschaft an einer Transparenz der Besteuerungsgrundlagen in effizienter Art und Weise. Eines öffentlichen Country-by-Country-Reporting bedarf es nicht.“
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