Kolumne
Mitarbeiteraktien lohnen sich!
Das Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien verdeutlicht eindrucksvoll, dass langfristig hohe Erträge mit Mitarbeiteraktien möglich sind. Dennoch nutzen noch zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland diese Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Umso wichtiger ist das Vorhaben im Zukunftsfinanzierungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf vorliegt, den Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. In unserer Kolumne gibt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung, einen Überblick über die Ertragsvorteile von Mitarbeiteraktien und deren Verbreitung in Deutschland. Zudem setzt er sich mit den aktuellen politischen Initiativen dazu auseinander.
Mitarbeiteraktien bieten eine win-win-Situation für Arbeitgeber und die Belegschaft. Die Unternehmen erhöhen mit ihnen die Mitarbeiterbindung und werden als Arbeitgeber attraktiver. Die Mitarbeiter können diesen Aktien hohe Renditen erzielen, was unser Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien anhand eines fiktiven Mitarbeiteraktienplan aller DAX40-Unternehmen zeigt. Wer von 2006 bis 2018 an diesem Plan teilgenommen hat, konnte eine Rendite von jährlich 10,1 Prozent erzielen. Nach Steuern, wohlgemerkt – und vor dem Hintergrund, dass die Börsen in dieser Zeit durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise kräftig durchgeschüttelt wurden.
Die DAX40-Renditen haben allerdings nur einen Illustrationseffekt. Die Mitarbeiter können ihre Anlage nicht über alle DAX40-Unternehmen diversifizieren, sondern sind von den Erträgen der Aktie des eigenen Unternehmens abhängig. Um die Risiken zu streuen, lautet daher die dringende Empfehlung, neben der Aktie des eigenen Unternehmens auch in Aktienfonds oder Aktien anderer Unternehmen zu investieren.
Potenzial von Mitarbeiteraktien auch in Deutschland heben
Die Vorteile der Mitarbeiteraktie liegen also auf der Hand. Unsere Aktionärszahlen zeigen, dass derzeit die Zahl der Mitarbeiteraktionäre in Deutschland etwas mehr als eine Million beträgt, was lediglich 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre entspricht. Insgesamt besitzt damit lediglich jeder siebte Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens Aktien des eigenen Arbeitgebers. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland Nachholbedarf hat. Frankreich zählt fast 2,8 Millionen Mitarbeiteraktionäre, Großbritannien rund 1,8 Millionen – und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen in beiden Ländern deutlich geringer ist als in Deutschland. Wie aber kann dieses Potenzial gehoben werden?
Steuerlicher Freibetrag ohne Pferdefüße
Die Politik muss ein Umfeld schaffen, das die Einführung von Mitarbeiteraktien angemessen flankiert. Ein großer Schritt in die richtige Richtung ist die Erhöhung des Steuerfreibetrags von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro, der im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes der Bundesministerien für Finanzen und Justiz vorgeschlagen wird. Diese Erhöhung entspricht auch dem Wunsch vieler Unternehmen. Kritisch ist allerdings, dass die Entgeltumwandlung, der steuerfreie Kauf von Mitarbeiteraktien aus dem eigenen Einkommen, künftig nicht mehr möglich sein soll. Das ist kontraproduktiv, denn viele Unternehmen nutzen bereits heute die Entgeltumwandlung beziehungsweise planen dies. Der Grund ist ganz einfach: Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, den Höchstbetrag von 1.440 Euro vollständig durch einen Rabatt auf die Aktien zu nutzen. Umso wichtiger ist es also, dass der verbleibende Steuerfreibetrag von den Mitarbeitern für den Kauf von Aktien im Wege der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. Die Entgeltumwandlung muss daher unbedingt weiterhin möglich sein.
Fazit
Das Potenzial von Mitarbeiteraktien ist groß und wird von den Unternehmen leider immer noch zu wenig wahrgenommen. Umso wichtiger sind die derzeitigen Bemühungen der Politik, die steuerlichen Anreize zur Einführung von Mitarbeiteraktien zu erhöhen. Allerdings dürfen diese Bemühungen nicht durch Restriktionen konterkariert werden.
Kolumne
Aktien- und Wertpapieranlage
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de
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Mitarbeiteraktien lohnen sich!
Das Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien verdeutlicht eindrucksvoll, dass langfristig hohe Erträge mit Mitarbeiteraktien möglich sind. Dennoch nutzen noch zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland diese Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Umso wichtiger ist das Vorhaben im Zukunftsfinanzierungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf vorliegt, den Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. In unserer Kolumne gibt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung, einen Überblick über die Ertragsvorteile von Mitarbeiteraktien und deren Verbreitung in Deutschland. Zudem setzt er sich mit den aktuellen politischen Initiativen dazu auseinander.
Mitarbeiteraktien bieten eine win-win-Situation für Arbeitgeber und die Belegschaft. Die Unternehmen erhöhen mit ihnen die Mitarbeiterbindung und werden als Arbeitgeber attraktiver. Die Mitarbeiter können diesen Aktien hohe Renditen erzielen, was unser Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien anhand eines fiktiven Mitarbeiteraktienplan aller DAX40-Unternehmen zeigt. Wer von 2006 bis 2018 an diesem Plan teilgenommen hat, konnte eine Rendite von jährlich 10,1 Prozent erzielen. Nach Steuern, wohlgemerkt – und vor dem Hintergrund, dass die Börsen in dieser Zeit durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise kräftig durchgeschüttelt wurden.
Die DAX40-Renditen haben allerdings nur einen Illustrationseffekt. Die Mitarbeiter können ihre Anlage nicht über alle DAX40-Unternehmen diversifizieren, sondern sind von den Erträgen der Aktie des eigenen Unternehmens abhängig. Um die Risiken zu streuen, lautet daher die dringende Empfehlung, neben der Aktie des eigenen Unternehmens auch in Aktienfonds oder Aktien anderer Unternehmen zu investieren.
Potenzial von Mitarbeiteraktien auch in Deutschland heben
Die Vorteile der Mitarbeiteraktie liegen also auf der Hand. Unsere Aktionärszahlen zeigen, dass derzeit die Zahl der Mitarbeiteraktionäre in Deutschland etwas mehr als eine Million beträgt, was lediglich 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre entspricht. Insgesamt besitzt damit lediglich jeder siebte Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens Aktien des eigenen Arbeitgebers. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland Nachholbedarf hat. Frankreich zählt fast 2,8 Millionen Mitarbeiteraktionäre, Großbritannien rund 1,8 Millionen – und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen in beiden Ländern deutlich geringer ist als in Deutschland. Wie aber kann dieses Potenzial gehoben werden?
Steuerlicher Freibetrag ohne Pferdefüße
Die Politik muss ein Umfeld schaffen, das die Einführung von Mitarbeiteraktien angemessen flankiert. Ein großer Schritt in die richtige Richtung ist die Erhöhung des Steuerfreibetrags von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro, der im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes der Bundesministerien für Finanzen und Justiz vorgeschlagen wird. Diese Erhöhung entspricht auch dem Wunsch vieler Unternehmen. Kritisch ist allerdings, dass die Entgeltumwandlung, der steuerfreie Kauf von Mitarbeiteraktien aus dem eigenen Einkommen, künftig nicht mehr möglich sein soll. Das ist kontraproduktiv, denn viele Unternehmen nutzen bereits heute die Entgeltumwandlung beziehungsweise planen dies. Der Grund ist ganz einfach: Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, den Höchstbetrag von 1.440 Euro vollständig durch einen Rabatt auf die Aktien zu nutzen. Umso wichtiger ist es also, dass der verbleibende Steuerfreibetrag von den Mitarbeitern für den Kauf von Aktien im Wege der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. Die Entgeltumwandlung muss daher unbedingt weiterhin möglich sein.
Fazit
Das Potenzial von Mitarbeiteraktien ist groß und wird von den Unternehmen leider immer noch zu wenig wahrgenommen. Umso wichtiger sind die derzeitigen Bemühungen der Politik, die steuerlichen Anreize zur Einführung von Mitarbeiteraktien zu erhöhen. Allerdings dürfen diese Bemühungen nicht durch Restriktionen konterkariert werden.
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Das Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien verdeutlicht eindrucksvoll, dass langfristig hohe Erträge mit Mitarbeiteraktien möglich sind. Dennoch nutzen noch zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland diese Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Umso wichtiger ist das Vorhaben im Zukunftsfinanzierungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf vorliegt, den Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. In unserer Kolumne gibt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung, einen Überblick über die Ertragsvorteile von Mitarbeiteraktien und deren Verbreitung in Deutschland. Zudem setzt er sich mit den aktuellen politischen Initiativen dazu auseinander.
Mitarbeiteraktien bieten eine win-win-Situation für Arbeitgeber und die Belegschaft. Die Unternehmen erhöhen mit ihnen die Mitarbeiterbindung und werden als Arbeitgeber attraktiver. Die Mitarbeiter können diesen Aktien hohe Renditen erzielen, was unser Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien anhand eines fiktiven Mitarbeiteraktienplan aller DAX40-Unternehmen zeigt. Wer von 2006 bis 2018 an diesem Plan teilgenommen hat, konnte eine Rendite von jährlich 10,1 Prozent erzielen. Nach Steuern, wohlgemerkt – und vor dem Hintergrund, dass die Börsen in dieser Zeit durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise kräftig durchgeschüttelt wurden.
Die DAX40-Renditen haben allerdings nur einen Illustrationseffekt. Die Mitarbeiter können ihre Anlage nicht über alle DAX40-Unternehmen diversifizieren, sondern sind von den Erträgen der Aktie des eigenen Unternehmens abhängig. Um die Risiken zu streuen, lautet daher die dringende Empfehlung, neben der Aktie des eigenen Unternehmens auch in Aktienfonds oder Aktien anderer Unternehmen zu investieren.
Potenzial von Mitarbeiteraktien auch in Deutschland heben
Die Vorteile der Mitarbeiteraktie liegen also auf der Hand. Unsere Aktionärszahlen zeigen, dass derzeit die Zahl der Mitarbeiteraktionäre in Deutschland etwas mehr als eine Million beträgt, was lediglich 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre entspricht. Insgesamt besitzt damit lediglich jeder siebte Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens Aktien des eigenen Arbeitgebers. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland Nachholbedarf hat. Frankreich zählt fast 2,8 Millionen Mitarbeiteraktionäre, Großbritannien rund 1,8 Millionen – und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen in beiden Ländern deutlich geringer ist als in Deutschland. Wie aber kann dieses Potenzial gehoben werden?
Steuerlicher Freibetrag ohne Pferdefüße
Die Politik muss ein Umfeld schaffen, das die Einführung von Mitarbeiteraktien angemessen flankiert. Ein großer Schritt in die richtige Richtung ist die Erhöhung des Steuerfreibetrags von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro, der im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes der Bundesministerien für Finanzen und Justiz vorgeschlagen wird. Diese Erhöhung entspricht auch dem Wunsch vieler Unternehmen. Kritisch ist allerdings, dass die Entgeltumwandlung, der steuerfreie Kauf von Mitarbeiteraktien aus dem eigenen Einkommen, künftig nicht mehr möglich sein soll. Das ist kontraproduktiv, denn viele Unternehmen nutzen bereits heute die Entgeltumwandlung beziehungsweise planen dies. Der Grund ist ganz einfach: Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, den Höchstbetrag von 1.440 Euro vollständig durch einen Rabatt auf die Aktien zu nutzen. Umso wichtiger ist es also, dass der verbleibende Steuerfreibetrag von den Mitarbeitern für den Kauf von Aktien im Wege der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. Die Entgeltumwandlung muss daher unbedingt weiterhin möglich sein.
Fazit
Das Potenzial von Mitarbeiteraktien ist groß und wird von den Unternehmen leider immer noch zu wenig wahrgenommen. Umso wichtiger sind die derzeitigen Bemühungen der Politik, die steuerlichen Anreize zur Einführung von Mitarbeiteraktien zu erhöhen. Allerdings dürfen diese Bemühungen nicht durch Restriktionen konterkariert werden.
Kolumne
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Dr. Norbert Kuhn
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Das Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien verdeutlicht eindrucksvoll, dass langfristig hohe Erträge mit Mitarbeiteraktien möglich sind. Dennoch nutzen noch zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland diese Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Umso wichtiger ist das Vorhaben im Zukunftsfinanzierungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf vorliegt, den Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. In unserer Kolumne gibt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung, einen Überblick über die Ertragsvorteile von Mitarbeiteraktien und deren Verbreitung in Deutschland. Zudem setzt er sich mit den aktuellen politischen Initiativen dazu auseinander.
Mitarbeiteraktien bieten eine win-win-Situation für Arbeitgeber und die Belegschaft. Die Unternehmen erhöhen mit ihnen die Mitarbeiterbindung und werden als Arbeitgeber attraktiver. Die Mitarbeiter können diesen Aktien hohe Renditen erzielen, was unser Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien anhand eines fiktiven Mitarbeiteraktienplan aller DAX40-Unternehmen zeigt. Wer von 2006 bis 2018 an diesem Plan teilgenommen hat, konnte eine Rendite von jährlich 10,1 Prozent erzielen. Nach Steuern, wohlgemerkt – und vor dem Hintergrund, dass die Börsen in dieser Zeit durch die Finanz- und Staatsschuldenkrise kräftig durchgeschüttelt wurden.
Die DAX40-Renditen haben allerdings nur einen Illustrationseffekt. Die Mitarbeiter können ihre Anlage nicht über alle DAX40-Unternehmen diversifizieren, sondern sind von den Erträgen der Aktie des eigenen Unternehmens abhängig. Um die Risiken zu streuen, lautet daher die dringende Empfehlung, neben der Aktie des eigenen Unternehmens auch in Aktienfonds oder Aktien anderer Unternehmen zu investieren.
Potenzial von Mitarbeiteraktien auch in Deutschland heben
Die Vorteile der Mitarbeiteraktie liegen also auf der Hand. Unsere Aktionärszahlen zeigen, dass derzeit die Zahl der Mitarbeiteraktionäre in Deutschland etwas mehr als eine Million beträgt, was lediglich 1,6 Prozent der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre entspricht. Insgesamt besitzt damit lediglich jeder siebte Mitarbeiter eines börsennotierten Unternehmens Aktien des eigenen Arbeitgebers. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland Nachholbedarf hat. Frankreich zählt fast 2,8 Millionen Mitarbeiteraktionäre, Großbritannien rund 1,8 Millionen – und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen in beiden Ländern deutlich geringer ist als in Deutschland. Wie aber kann dieses Potenzial gehoben werden?
Steuerlicher Freibetrag ohne Pferdefüße
Die Politik muss ein Umfeld schaffen, das die Einführung von Mitarbeiteraktien angemessen flankiert. Ein großer Schritt in die richtige Richtung ist die Erhöhung des Steuerfreibetrags von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro, der im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes der Bundesministerien für Finanzen und Justiz vorgeschlagen wird. Diese Erhöhung entspricht auch dem Wunsch vieler Unternehmen. Kritisch ist allerdings, dass die Entgeltumwandlung, der steuerfreie Kauf von Mitarbeiteraktien aus dem eigenen Einkommen, künftig nicht mehr möglich sein soll. Das ist kontraproduktiv, denn viele Unternehmen nutzen bereits heute die Entgeltumwandlung beziehungsweise planen dies. Der Grund ist ganz einfach: Nicht jedes Unternehmen kann es sich leisten, den Höchstbetrag von 1.440 Euro vollständig durch einen Rabatt auf die Aktien zu nutzen. Umso wichtiger ist es also, dass der verbleibende Steuerfreibetrag von den Mitarbeitern für den Kauf von Aktien im Wege der Entgeltumwandlung genutzt werden kann. Die Entgeltumwandlung muss daher unbedingt weiterhin möglich sein.
Fazit
Das Potenzial von Mitarbeiteraktien ist groß und wird von den Unternehmen leider immer noch zu wenig wahrgenommen. Umso wichtiger sind die derzeitigen Bemühungen der Politik, die steuerlichen Anreize zur Einführung von Mitarbeiteraktien zu erhöhen. Allerdings dürfen diese Bemühungen nicht durch Restriktionen konterkariert werden.
Kolumne
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