Pressemitteilungen
Virtuelle Hauptversammlungen: An der Praxis vorbei – Überarbeitung dringend erforderlich!
„Der Gesetzgeber muss sich von der Idee lösen, dass eine virtuelle Hauptversammlung nichts anderes ist als eine große Teams-Konferenz. Die rechtlichen Anforderungen an eine Hauptversammlung sind um ein Vielfaches höher. Deshalb bedarf es besonderer Regeln – zum Schutz der Aktionäre, nicht zur Einschränkung ihrer Rechte“, erläutert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Auch den Aktionären kann nicht daran gelegen sein, dass Anfechtungsklagen von Einzelaktionären die Handlungsfähigkeit der Unternehmen im schlimmsten Fall über Jahre blockieren.“
„Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, künftig gut strukturierte, zukunftsgerichtete und für alle Aktionäre attraktive virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen gehen an der Realität großer Hauptversammlungen vorbei und sie werden – wie frühere Regelungen in diese Richtung – schlicht keine Anwendung finden“, ergänzt Dr. Claudia Junker, BUJ-Präsidentin und Vorsitzende des BDI-Rechtsausschusses.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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„Der Gesetzgeber muss sich von der Idee lösen, dass eine virtuelle Hauptversammlung nichts anderes ist als eine große Teams-Konferenz. Die rechtlichen Anforderungen an eine Hauptversammlung sind um ein Vielfaches höher. Deshalb bedarf es besonderer Regeln – zum Schutz der Aktionäre, nicht zur Einschränkung ihrer Rechte“, erläutert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Auch den Aktionären kann nicht daran gelegen sein, dass Anfechtungsklagen von Einzelaktionären die Handlungsfähigkeit der Unternehmen im schlimmsten Fall über Jahre blockieren.“
„Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, künftig gut strukturierte, zukunftsgerichtete und für alle Aktionäre attraktive virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen gehen an der Realität großer Hauptversammlungen vorbei und sie werden – wie frühere Regelungen in diese Richtung – schlicht keine Anwendung finden“, ergänzt Dr. Claudia Junker, BUJ-Präsidentin und Vorsitzende des BDI-Rechtsausschusses.
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„Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, künftig gut strukturierte, zukunftsgerichtete und für alle Aktionäre attraktive virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen gehen an der Realität großer Hauptversammlungen vorbei und sie werden – wie frühere Regelungen in diese Richtung – schlicht keine Anwendung finden“, ergänzt Dr. Claudia Junker, BUJ-Präsidentin und Vorsitzende des BDI-Rechtsausschusses.
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