Kolumne
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöhen. Allerdings wird die Erhöhung nicht dazu beitragen, das langfristige Aktiensparen attraktiver zu machen. Dafür sind Maßnahmen wie die Einführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder eines Anlagesparkonto sinnvoller.
Obwohl eine breit gestreute Aktienanlage in der Vergangenheit langfristig Erträge von durchschnittlich sechs bis neun Prozent im Jahr erwirtschaftet hat, besitzen nur etwas mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs. Vor allem Geringverdiener nutzen die Vorteile des Sparens mit Aktien noch zu wenig. Eine verlässliche Altersvorsorge und der Aufbau eines finanziellen Polsters werden so nicht gelingen.
Um das zu ändern, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Altersvorsorge neu aufzustellen. Dazu gehört die Erhöhung des Sparerpauschbetrags von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr. Aber was bringt die Erhöhung des Sparerpauschbetrages für Aktiensparer?
Berechnung vergleicht steuerliche Instrumente
In unserer Berechnung haben wir die Entlastungseffekte verschiedener steuerlicher Instrumente für das langfristige Aktiensparen untersucht. Neben der geplanten Erhöhung des Sparerpauschbetrags haben wir den kumulierten Sparerpauschbetrag, die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer bestimmten Haltedauer sowie ein Anlagesparkonto miteinander verglichen.
Berechnungsgrundlage ist ein Sparplan, in den monatlich 100 Euro in eine breit gestreute Aktienanlage investiert wurden – bei einer Haltedauer von 20 beziehungsweise 30 Jahren und einer Renditeannahme von sechs Prozent pro Jahr.
Sparerpauschbetrag flop …
Die Berechnung zeigt, dass die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro allein keine nennenswerte steuerliche Entlastung für die Aktiensparer bringt. So bleibt einer Aktiensparerin, die das Geld 30 Jahre in einen Aktiensparplan anlegt, bei einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro lediglich 600 Euro mehr von den Aktienerträgen als bei einem Steuerpauschbetrag von 801 Euro. Der Grund dafür ist, dass selbst bei geringen jährlichen Sparbeiträgen und kurzen Anlagezeiträumen die Kursgewinne bei Veräußerung der Aktien den Sparerpauschbetrag um ein Vielfaches übersteigen.
Auch der kumulierte Sparerpauschbetrag, bei dem die nicht genutzten Freibeträge eines Jahres in das nächste Jahr mitgenommen werden können, führt in einem Zeitraum von 30 Jahren im Vergleich zu den anderen Steuerinstrumenten zu einem deutlich niedrigeren Nachsteuerertrag.
…Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder Anlagesparkonto top
Altersvorsorge
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de
Kolumne
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöhen. Allerdings wird die Erhöhung nicht dazu beitragen, das langfristige Aktiensparen attraktiver zu machen. Dafür sind Maßnahmen wie die Einführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder eines Anlagesparkonto sinnvoller.
Obwohl eine breit gestreute Aktienanlage in der Vergangenheit langfristig Erträge von durchschnittlich sechs bis neun Prozent im Jahr erwirtschaftet hat, besitzen nur etwas mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs. Vor allem Geringverdiener nutzen die Vorteile des Sparens mit Aktien noch zu wenig. Eine verlässliche Altersvorsorge und der Aufbau eines finanziellen Polsters werden so nicht gelingen.
Um das zu ändern, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Altersvorsorge neu aufzustellen. Dazu gehört die Erhöhung des Sparerpauschbetrags von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr. Aber was bringt die Erhöhung des Sparerpauschbetrages für Aktiensparer?
Berechnung vergleicht steuerliche Instrumente
In unserer Berechnung haben wir die Entlastungseffekte verschiedener steuerlicher Instrumente für das langfristige Aktiensparen untersucht. Neben der geplanten Erhöhung des Sparerpauschbetrags haben wir den kumulierten Sparerpauschbetrag, die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer bestimmten Haltedauer sowie ein Anlagesparkonto miteinander verglichen.
Berechnungsgrundlage ist ein Sparplan, in den monatlich 100 Euro in eine breit gestreute Aktienanlage investiert wurden – bei einer Haltedauer von 20 beziehungsweise 30 Jahren und einer Renditeannahme von sechs Prozent pro Jahr.
Sparerpauschbetrag flop …
Die Berechnung zeigt, dass die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro allein keine nennenswerte steuerliche Entlastung für die Aktiensparer bringt. So bleibt einer Aktiensparerin, die das Geld 30 Jahre in einen Aktiensparplan anlegt, bei einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro lediglich 600 Euro mehr von den Aktienerträgen als bei einem Steuerpauschbetrag von 801 Euro. Der Grund dafür ist, dass selbst bei geringen jährlichen Sparbeiträgen und kurzen Anlagezeiträumen die Kursgewinne bei Veräußerung der Aktien den Sparerpauschbetrag um ein Vielfaches übersteigen.
Auch der kumulierte Sparerpauschbetrag, bei dem die nicht genutzten Freibeträge eines Jahres in das nächste Jahr mitgenommen werden können, führt in einem Zeitraum von 30 Jahren im Vergleich zu den anderen Steuerinstrumenten zu einem deutlich niedrigeren Nachsteuerertrag.
…Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder Anlagesparkonto top
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Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöhen. Allerdings wird die Erhöhung nicht dazu beitragen, das langfristige Aktiensparen attraktiver zu machen. Dafür sind Maßnahmen wie die Einführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder eines Anlagesparkonto sinnvoller.
Obwohl eine breit gestreute Aktienanlage in der Vergangenheit langfristig Erträge von durchschnittlich sechs bis neun Prozent im Jahr erwirtschaftet hat, besitzen nur etwas mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs. Vor allem Geringverdiener nutzen die Vorteile des Sparens mit Aktien noch zu wenig. Eine verlässliche Altersvorsorge und der Aufbau eines finanziellen Polsters werden so nicht gelingen.
Um das zu ändern, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Altersvorsorge neu aufzustellen. Dazu gehört die Erhöhung des Sparerpauschbetrags von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr. Aber was bringt die Erhöhung des Sparerpauschbetrages für Aktiensparer?
Berechnung vergleicht steuerliche Instrumente
In unserer Berechnung haben wir die Entlastungseffekte verschiedener steuerlicher Instrumente für das langfristige Aktiensparen untersucht. Neben der geplanten Erhöhung des Sparerpauschbetrags haben wir den kumulierten Sparerpauschbetrag, die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer bestimmten Haltedauer sowie ein Anlagesparkonto miteinander verglichen.
Berechnungsgrundlage ist ein Sparplan, in den monatlich 100 Euro in eine breit gestreute Aktienanlage investiert wurden – bei einer Haltedauer von 20 beziehungsweise 30 Jahren und einer Renditeannahme von sechs Prozent pro Jahr.
Sparerpauschbetrag flop …
Die Berechnung zeigt, dass die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro allein keine nennenswerte steuerliche Entlastung für die Aktiensparer bringt. So bleibt einer Aktiensparerin, die das Geld 30 Jahre in einen Aktiensparplan anlegt, bei einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro lediglich 600 Euro mehr von den Aktienerträgen als bei einem Steuerpauschbetrag von 801 Euro. Der Grund dafür ist, dass selbst bei geringen jährlichen Sparbeiträgen und kurzen Anlagezeiträumen die Kursgewinne bei Veräußerung der Aktien den Sparerpauschbetrag um ein Vielfaches übersteigen.
Auch der kumulierte Sparerpauschbetrag, bei dem die nicht genutzten Freibeträge eines Jahres in das nächste Jahr mitgenommen werden können, führt in einem Zeitraum von 30 Jahren im Vergleich zu den anderen Steuerinstrumenten zu einem deutlich niedrigeren Nachsteuerertrag.
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Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöhen. Allerdings wird die Erhöhung nicht dazu beitragen, das langfristige Aktiensparen attraktiver zu machen. Dafür sind Maßnahmen wie die Einführung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder eines Anlagesparkonto sinnvoller.
Obwohl eine breit gestreute Aktienanlage in der Vergangenheit langfristig Erträge von durchschnittlich sechs bis neun Prozent im Jahr erwirtschaftet hat, besitzen nur etwas mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierte ETFs. Vor allem Geringverdiener nutzen die Vorteile des Sparens mit Aktien noch zu wenig. Eine verlässliche Altersvorsorge und der Aufbau eines finanziellen Polsters werden so nicht gelingen.
Um das zu ändern, hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Altersvorsorge neu aufzustellen. Dazu gehört die Erhöhung des Sparerpauschbetrags von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr. Aber was bringt die Erhöhung des Sparerpauschbetrages für Aktiensparer?
Berechnung vergleicht steuerliche Instrumente
In unserer Berechnung haben wir die Entlastungseffekte verschiedener steuerlicher Instrumente für das langfristige Aktiensparen untersucht. Neben der geplanten Erhöhung des Sparerpauschbetrags haben wir den kumulierten Sparerpauschbetrag, die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer bestimmten Haltedauer sowie ein Anlagesparkonto miteinander verglichen.
Berechnungsgrundlage ist ein Sparplan, in den monatlich 100 Euro in eine breit gestreute Aktienanlage investiert wurden – bei einer Haltedauer von 20 beziehungsweise 30 Jahren und einer Renditeannahme von sechs Prozent pro Jahr.
Sparerpauschbetrag flop …
Die Berechnung zeigt, dass die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro allein keine nennenswerte steuerliche Entlastung für die Aktiensparer bringt. So bleibt einer Aktiensparerin, die das Geld 30 Jahre in einen Aktiensparplan anlegt, bei einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro lediglich 600 Euro mehr von den Aktienerträgen als bei einem Steuerpauschbetrag von 801 Euro. Der Grund dafür ist, dass selbst bei geringen jährlichen Sparbeiträgen und kurzen Anlagezeiträumen die Kursgewinne bei Veräußerung der Aktien den Sparerpauschbetrag um ein Vielfaches übersteigen.
Auch der kumulierte Sparerpauschbetrag, bei dem die nicht genutzten Freibeträge eines Jahres in das nächste Jahr mitgenommen werden können, führt in einem Zeitraum von 30 Jahren im Vergleich zu den anderen Steuerinstrumenten zu einem deutlich niedrigeren Nachsteuerertrag.
…Steuerfreiheit von Kursgewinnen oder Anlagesparkonto top
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