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EU-Geldmarktfondsverordnung bedarf keiner Reform
Die EU-Kommission hat zur europäischen Geldmarktfonds-Verordnung aus dem Jahr 2017 eine Konsultation gestartet. In unserer Stellungnahme sprechen wir uns für den Erhalt der sogenannten low-volatility net asset value (LVNAV) funds aus. Auf Ebene der EU-Aufsichtsbehörden wird derzeit über ein Verbot dieser Fondsklasse diskutiert.
Gerade LVNAVs spielen bei der Anlage kurz- und mittelfristiger Liquiditätsreserven realwirtschaftlicher Unternehmen eine wichtige Rolle. Sie bilden eine Alternative zur Bankeinlage und ermöglichen den Unternehmen damit eine bessere Diversifizierung ihrer Liquiditätsreserven und mindern Konzentrationsrisiken im Cash-Management.