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Gegen die Einführung einer öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung (Public CBCR)
Diese Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission, große multinationale Unternehmen zu verpflichten, steuerrelevante Informationen nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen (sog. „Public Country-by-Country-Reporting“). Eine solche Aufschlüsselung darf keinesfalls öffentlich, d.h. im Geschäftsbericht oder auf der Internetseite der Unternehmen, sondern einzig gegenüber den Steuerbehörden erfolgen.
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Publizität und Transparenz
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel. +49 69 92915-41
fey(at)dai.de