Kolumne
Aktien gerecht besteuern
Mit Blick auf das Sparen mit Aktien setzt die Steuerpolitik seit Jahren falsche Signale. Die Abgeltungsteuer und die immer wieder diskutierte Finanztransaktionssteuer verringern die Attraktivität einer langfristigen Aktienanlage. Mit Blick auf die Bundestagswahl im September fordern wir von der Politik, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Aktien kurzfristig zu verbessern.
Nach dem Grundsatz „Mit Steuern steuern“ kann der Gesetzgeber durch kluge steuerrechtliche Weichenstellungen volkswirtschaftliche richtige und wichtige Ziele erreichen. Wie sieht es derzeit diesbezüglich bei dem Thema Aktienanlage aus? Fährt die deutsche Politik einen besonnenen, zielgerichteten Steuerkurs, der für breite Bevölkerungsschichten Anreize pro Aktie setzt? Nein, denn unseres Erachtens werden immer noch die falschen Signale gesendet. Eine weitsichtige Steuerpolitik würde ein klares Signal für mehr Aktienbesitz geben, damit die Menschen in Deutschland erfolgreich mit Aktien sparen und Vermögensaufbau betreiben.
Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach Haltefrist wieder einführen
Nehmen wir das Beispiel der Abgeltungsteuer: Kapitalerträge werden sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Anlegerebene besteuert. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – also Steuern, die von der Aktiengesellschaft auf ihre Gewinne gezahlt werden – und die Abgeltungsteuer auf Anlegerseite summieren sich auf fast 50 Prozent – mit der Folge, dass dem Aktionär von einem Euro Gewinn nur noch 50 Cent bleiben. Erträge auf Anlagen wie Staatsanleihen, Tagesgeld oder Sparbuch werden dagegen nur mit maximal 25 Prozent besteuert.
Steuergerechtigkeit für die Aktienanlage ist deshalb eine berechtigte Forderung. Ein wichtiger Schritt diese zu erreichen, ist Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften nach einer bestimmten Haltefrist wieder steuerfrei zu stellen. Diese „Spekulationsfrist“ gab es in Deutschland bis 2009, bis der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer einführte und gleichzeitig die Spekulationsfrist strich. Bei der Veräußerung von Gold gilt diese Frist heute genauso wie für Bitcoin. Es ist nicht zu verstehen, warum die Anlage in Aktien steuerlich schlechter gestellt wird als Anlage in Gold oder Bitcoin. Besonders, weil Aktien Produktivkapital sind, das Arbeitsplätze sichert. Konsequenterweise sollte die nächste Bundesregierung die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach einer Haltefrist von einem Jahr wieder einführen.
Finanztransaktionssteuer endlich ad acta legen
Nicht nur bei der Abgeltungsteuer, sondern auch mit dem Bestreben, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, denkt die aktuelle Bundesregierung in die falsche Richtung. Die Finanztransaktionssteuer wäre eine Kapitalverkehrssteuer. Sie würde wie eine Umsatzsteuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen wirken, indem der der Staat den Handel mit Finanzprodukten mit einer Steuer verteuert. Eine abgewandelte Idee ist die ausschließliche Besteuerung von Aktientransaktionen, die als Aktiensteuer bezeichnet wird.
Mehrfach hat die Bundesregierung Versuche unternommen, Finanztransaktionssteuer beziehungsweise die Aktiensteuer auf europäischer Ebene einzuführen. Auch ein für deutsche Sparer besonders nachteiliger nationaler Alleingang wurde diskutiert.
In verschiedenen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 findet sich die Forderung nach der Einführung einer solchen Steuer weiterhin. Warum die Parteien immer noch an einer Finanztransaktionssteuer festhalten, ist nicht nachvollziehbar. Die Belastungen für das Aktiensparen sind spürbar hoch ebenso wie der bürokratische Aufwand. Und das alles bei überschaubaren Steuereinnahmen. Nicht von ungefähr ist das Projekt, über das seit mehr als zehn Jahren auf europäischer Ebene diskutiert wird, bisher immer wieder von zahlreichen Mitgliedern der Europäischen Union abgelehnt worden. Die neue Bundesregierung sollte die Steuer endlich für immer ad acta legen, da sie die aktienbasierte Altersvorsorge verteuert und ein Signal gegen das Aktiensparen setzt.
Fazit
Die Politik hat es in den letzten Jahren versäumt, das Aktiensparen anderen Anlageformen steuerpolitisch gleichzustellen. Nach der Bundestagswahl sollte eine neue Bundesregierung den Kompass klar pro Aktie ausrichten. Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften sollten nach einer einjährigen Haltedauer zukünftig wieder steuerfrei vereinnahmt werden können. Unter die Pläne zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer muss deshalb endlich ein Schlussstrich gezogen werden. Dies wären zwei wertvolle Maßnahmen, um den Aktienbesitz steuerlich attraktiver zu machen.
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