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Aktieninstitut sieht eine mögliche Prüfungspflicht von XBRL-Berichten kritisch
Jahresfinanzberichte werden ab 2020 in einem neuen elektronischen Format verfügbar gemacht. Sie müssen als XHTML-Datei vorliegen, bei denen zentrale Bestandteile mittels iXBRL codiert werden („Tagging“). Das sieht eine Konkretisierung der EU-Transparenzrichtlinie vor. Derzeit wird diskutiert, ob das Tagging durch den Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Das Deutsche Aktieninstitut hält dies weder aus sachlichem Grund für erforderlich noch für rechtlich geboten.
