Positionspapiere
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Die Erklärung zur Unternehmensführung und die Verlustübernahmepflichten des Mutterunternehmens bedürfen keiner Veränderung!
Der aktuelle Regierungsentwurf sieht zum einen die Erstellung einer „Konzern“-Erklärung zur Unternehmensführung mit eigenständigem Inhalt vor und zum anderen, dass § 302 AktG, die Verlustübernahmepflicht der Muttergesellschaft, nicht mehr genügen soll, um § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB zu erfüllen. Dass Deutsche Aktieninstitut sieht das sehr kritisch. Die neue Bilanzrichtlinie verlangt das nicht und andere Gründe für die Neuerungen sind auch nicht bekannt. Der Umstellungsaufwand für die Emittenten ist somit nicht notwendig. Der deutsche Gesetzgeber sollte daher nicht "Mehr" sondern nur das umsetzen, was die Richtlinie vorsieht.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

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Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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