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BOARD: Hauptversammlungs-Reform noch vor der Bundestagswahl angehen
Die Hauptversammlung der Zukunft muss fit für die Zukunft gemacht werden, konstatieren Dr. Christine Bortenlänger und Sven Erwin Hemeling. Dazu bedarf es eines gesetzlichen Rahmens, der die Anlegerrechte wahrt und zugleich Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Um die virtuelle Hauptversammlung auch nach Ende 2021 zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber schnell handeln. Auch wenn es nicht mehr zu einer großen Reform kommt, sollten erste Modernisierungsmaßnahmen verabschiedet werden, die es den Unternehmen ermöglichen, die virtuelle Hauptversammlung zu nutzen und sie Stück für Stück weiterzuentwickeln.
Der Beitrag von Dr. Christine Bortenlänger und Sven Erwin Hemeling erschien in der BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte, 2/2021, S. 75f.
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