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Das Kleinanlegerschutzgesetz nutzen, um PIB und Aufsichtsfinanzierung zu überprüfen
Das Kleinanlegerschutzgesetz sollte genutzt werden, um das Produktinformationsblatt für Aktien und einfache Anleihen abzuschaffen. Es stellt für Kreditinstitute eine zu hohe Belastung dar. Darüber hinaus sind die Kosten für die neuen Aufsichtspflichten und -rechte der BaFin gegenüber Vermögensanlageemittenten nicht von Wertpapieremittenten und Kreditinstituten zu tragen. Die Vermögensanlageemittenten müssen daher selbst in das BaFin-Umlagesystem einbezogen werden.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de