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Datentransfer zwischen EMIR-Transaktionsregistern muss so einfach wie möglich sein
Unter der Derivateverordnung EMIR müssen Banken die Meldung von Derivatetransaktionen mit nicht-finanziellen Unternehmen selbst vornehmen. Damit fällt die bisher bestehende Meldepflicht für nicht-finanzielle Unternehmen weg. Voraussetzung ist allerdings, dass die bisherigen Derivatetransaktionen auf das Transaktionsregister der Bank übertragen werden, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Wir weisen in unserer Stellungnahme zur ESMA-Konsultation darauf hin, dass dieser Datentransfer so einfach wie möglich sein muss.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft

Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Think Tank
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de
