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Deutsches Aktieninstitut zum Vorschlag eines verbindlichen Say-on-Pay der Hauptversammlung
Das Deutsche Aktieninstitut will die gewünschte Einbeziehung der Aktionäre durch das mildere Mittel eines unverbindlichen Votums zum Vergütungssystem erreichen und damit die zahlreichen Probleme eines für den Aufsichtsrat verbindlichen Say-on-Pay vermeiden. Es schlägt ein Say-on-Pay nur bei Änderungen im Vergütungssystem und darüber hinaus alle drei Jahre vor. Dies ermöglicht einen Gleichlauf mit den Vorstandsverträgen und verhindert eine Zementierung von Vergütungssystemen.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de