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EU Green Bond Standard: Mit Flexibilität und Rechtssicherheit zum Erfolg
Wir begrüßen die vorgeschlagene Freiwilligkeit des geplanten EU Green Bond Standard. In drei Bereichen bedarf es aber Anpassungen: (1) So sollten EU Green Bonds auch für Projekte begeben werden dürfen, für die technische Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht direkt anwendbar sind oder die Kriterien noch nicht entwickelt wurden. (2) Weiterhin brauchen EU Green Bonds einen Bestandsschutz. Im Nachhinein aktualisierte Taxonomiekriterien sollten für den Status der Anleihe nicht relevant sein. (3) Die Abgabefristen für den Erlösverwendungsbericht der Emittenten ist in der Praxis schwer einzuhalten. Der Standard sollte hier mit den bestehenden Vorschriften und der Marktpraxis in Einklang gebracht werden.