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Geldwäschebekämpfung muss differenzierter ausfallen
Der neue EU-Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung weist einige positive Verbesserungen auf. Gleichzeitig plädieren wir für eine differenziertere Betrachtungsweise. Das Geldwäscherisiko zwischen einzelnen Wirtschaftssektoren ist sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollten die Anforderungen die unterschiedlichen Risikopositionen entsprechend widerspiegeln. Im weiteren Verlauf der Stellungnahme unterstreichen wir ebenfalls die Bedeutung für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der genauen Regeln, die Verpflichtete einhalten müssen.
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Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel. +49 69 92915-41
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