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PRIIPS-Verordnung: Unternehmensanleihen benötigen kein Basisinformationsblatt
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) konsultieren die PRIIPS-Verordnung, die Emittenten von verpackten Anlageinstrumenten wie z.B. kapitalbildenden Lebensversicherungen oder Zertifikaten dazu verpflichtet, ein Basisinformationsblatt für Privatanleger bereitzustellen. In der Vergangenheit war unklar, ob bestimmte Klauseln bei Unternehmensanleihen (z.B. „make-whole“) ein Basisinformationsblatt erforderlich machen. Wir fordern in unserer Stellungnahme in dieser Sache Klarstellung bei diesen Klauseln. Diese sollten nicht dazu führen, dass Unternehmensanleihen vom Anwendungsbereich der PRIIPS-Verordnung erfasst werden.

