Positionspapiere
Geldwäscherichtlinie - Redundanzfreiheit nationaler Register wirtschaftlicher Eigentümern in den Unternehmen
Durch die vierte EU-Geldwäscherichtlinie sowie ihre derzeitige Überarbeitung muss, neben einer Reihe von Änderungen für die betroffenen Unternehmen, in jedem Mitgliedsstaat ein zentrales Transparenzregister zu wirtschaftlichen Eigentümern in den Unternehmen geschaffen werden. Hier hat sich das Deutsche Aktieninstitut mit einem Brief an die beiden verantwortlichen Bundesministerien dafür eingesetzt, dass auf bereits bestehenden, Registern aufgesetzt und nicht ein völlig unabhängiges, neues Register geschaffen wird. Darüber hinaus wurde auch gefordert, dass das zentrale Register gleich dem Handelsregister einen Vertrauensschutz bietet und dass der Zugang zu den Daten für Verpflichtete im Rahmen der Geldwäscheprävention effizient und kostenfrei möglich ist.