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Kosten der Anleihe- und Aktienemission sind keine Anlagegebühren
Laut der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID muss der Anleger über die Gesamtkosten seiner Wertpapieranlage aufgeklärt werden. Von den Aufsichtsbehörden wird derzeit die Frage diskutiert, ob die Kosten der Anleihe- bzw. Aktienemittenten, bspw. für Kapitalerhöhungen, in diese Gesamtkostenquote einfließen sollen. In dem Kommentar weist das Deutsche Aktieninstitut darauf hin, dass die Kosten der Anleihe- oder Aktienemission für die Anlageentscheidung keine besondere Rolle spielen. Emissionskosten sind eine Kostenart unter vielen.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de