Positionspapiere
Kriminalisierung von Bilanzierungsfehlern vermeiden - Wirecard-Gesetzgebung ist unverhältnismäßig und nicht zielgenau
Ein Fall wie Wirecard darf sich im Interesse aller Stakeholder des deutschen Kapitalmarkts nicht wiederholen. Das steht für das Deutsche Aktieninstitut außer Frage. Für die Einordnung des Falls ist aber auch wichtig, dass es sich um einen absoluten Ausnahmefall handelt, bei dem mit einem Höchstmaß an krimineller Energie gehandelt wurde. Der Entwurf der Wirecard-Gesetzgebung ist vor diesem Hintergrund an einigen zentralen Stellen unverhältnismäßig und nicht zielgenau. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Abschlussprüfung und der Bilanzkontrolle, aber auch aus den Regelungsvorschlägen zur Corporate Governance und in Bezug auf technische Dienstleister ergeben sich erhebliche praktische Konsequenzen.
Positionspapiere
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de