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Mehr Augenmaß im Unternehmenssanktionsrecht
Der Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz sieht an einigen Stellen grundsätzlich sinnvolle Regelungen vor. Unsere Vorbehalte hinsichtlich des Bedarfs nach einem unternehmensspezifischen sanktionsrechtlichen Stammgesetz konnte der Gesetzesentwurf allerdings nicht ausräumen. Abgesehen davon halten wir Anpassungen bei der Höhe und Bemessung der Verbandsgeldsanktionen sowie bei den Anforderungen an die verbandsinterne Untersuchung für dringend notwendig. Daneben sollte es Hilfestellungen bei den Vorgaben eines Compliance Management Systems geben. Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe sollten näher definiert werden.