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Mitarbeiteraktien konsequenter fördern
In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Fondsstandortgesetzes begrüßt das Deutsche Aktieninstitut grundsätzlich die Verdoppelung des steuer- und abgabenfreien Betrags auf Kapitalbeteiligungen wie Mitarbeiteraktien von 360 Euro p.a. auf 720 Euro p.a. Damit viel mehr Unternehmen in Deutschland Mitarbeiteraktien einsetzen, muss dieser Betrag auf ein international übliches Förderniveau von mindestens 1.000 Euro angehoben werden.
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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Think Tank
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de