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Noch Klärungsbedarf zu den Ausführungsbestimmungen zur Aktionärsrechterichtlinie (auf Englisch)
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Entwurf zum Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Anwendung der Aktionärsrechterichtlinie. In diesem Papier machen wir darauf aufmerksam, dass die Level-2-Maßnahme mit bestehenden Gesellschaftsrecht sowie mit den Bedürfnissen der Emittenten zu vereinbaren sein muss. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Reihe technischer Begriffe, die ohne weitere Klärung schwer verständlich und damit in der Praxis zu Umsetzungsproblemen führen können.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de