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Reporting-Ausnahme für gruppeninterne Transaktionen bewahren
Im Rahmen einer Überarbeitung der EU-Derivateverordnung EMIR schlägt die EU-Kommission vor, die erst vor zwei Jahren eingeführte Reporting-Ausnahme für gruppeninterne Derivatetransaktionen wieder abzuschaffen. In unserer Stellungnahme kritisieren wir diesen Vorschlag scharf. Gruppeninterne Transaktionen erhöhen nicht das Finanzrisiko eines Unternehmens. Die Meldung bringt den Aufsichtsbehörden daher keinen Nutzen, sondern ist bei den Unternehmen mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden.
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Kapitalmarktregulierung
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de