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Sustainable Corporate Governance praktikabel und verhältnismäßig ausgestalten
Wir haben uns an der Konsultation der EU-Kommission zu „Sustainable Corporate Governance“ beteiligt. In unseren Antworten gehen wir auf die Vorschläge zur Einführung eines Lieferkettengesetzes ein und weisen auf die Notwendigkeit hin, die Anforderungen an Unternehmen praktikabel und verhältnismäßig zu gestalten. Letzteres bezieht sich auch auf die Haftungsregeln bei Verstößen. Zudem werden Änderungen im Gesellschaftsrecht, wie Sorgfaltspflichten von „Directors“ etwa zur Ausbalancierung der Interessen aller Stakeholder des Unternehmens bei unternehmerischen Entscheidungen und einem direkten Klagerecht von Stakeholdern gegen „Directors“ zur Durchsetzung solcher Sorgfaltspflichten abgelehnt.

