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Umsetzung der CSR-Richtlinie mit Augenmaß - Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU
In seiner Stellungnahme begrüßt das Deutsche Aktieninstitut die Wahlfreiheit der Unternehmen, statt der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können. Die Erweiterung der nichtfinanziellen Berichterstattung um Verbraucherbelange wird dagegen abgelehnt. Problematisch ist auch die Festlegung im Referentenentwurf, über die nichtfinanzielle Aspekte zentral im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung berichten zu müssen.
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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
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