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Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie geht zu weit
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Abschlussprüferreformgesetzes kritisieren das Deutsche Aktieninstitut und der BDI eine teilweise zu weitgehende Umsetzung der Vorgaben der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Insbesondere die zusätzlichen Anforderungen an Prüfungsausschüsse stellen einen folgeschweren Eingriff in bewährte Corporate Governance-Mechanismen dar, da hierdurch partiell die Grenze zwischen Leitungs- und Aufsichtsfunktion überschritten wird.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de