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Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie braucht noch Feinschliff
Als Folge der Umsetzung der revidierten EU-Transparenzrichtlinie soll u.a. der Entzug des Stimm- und Dividendenrechts wegen fehlerhafter Beteiligungsmeldungen ausgeweitet werden. Betroffen sind dann auch solche Aktien, die ein Meldepflichtiger durch die Umwandlung von falsch gemeldeten derivativen Finanzinstrumenten erwirbt. Diese Ausweitung des Rechtsverlustes erhöht jedoch die Anfechtungsrisiken für Emittenten. Das Deutsche Aktieninstitut fordert daher in dieser Stellungnahme, Stimmrechtsmitteilungen anfechtungssicher auszugestalten.
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Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de