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Unternehmen brauchen mehr Übergangszeit bei der EU-Benchmarkverordnung (auf Englisch)
Knapp ein Jahr vor dem vollständigen Inkraftreten der EU-Benchmarkverordnung herrscht große Unsicherheit bei Unternehmen, welche Geschäfte mit Bezug zu Referenzwerten ab dem 1. Januar 2020 noch möglich sind. Das Deutsche Aktieninstitut forder daher eine Verlängerung der Übergangsfristen - und zwar nicht nur für kritische Indizes wie den LIBOR und den EURIBOR, sondern auch für Referenzwerte aus dem Nicht-EU-Ausland. Diese können z.B. beim Hedging von Ex- und Importen eine wichtige Rolle spielen.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de