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Verschärfte Vorstandshaftung ist abzulehnen
Die AFD-Bundestagsfraktion will §148 AktG reformieren, um Unternehmensvorstände leichter haftbar zu machen. Das Deutsche Aktieninstitut sieht keinen Anlass zur Gesetzesverschärfung. Im Gegenteil sollte abgewartet werden, wie sich die EU-Kommission zur Neudefinition des Unternehmensinteresses positioniert. Auf dieser Basis sollte gegebenenfalls das Organhaftungsregime in Deutschland entschärft werden.

