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Verschiebung der sektorspezifischen europäischen Nachhaltigkeitsstandards ist zu begrüßen
Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, den Erlass der sektorspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) bis zum 30. Juni 2026 zu verschieben. Unternehmen müssen aktuell gleichzeitig die ESG-Berichtspflichten, die sich unter anderem aus der Corporate Sustainability Reporting Directive sowie den delegierten Rechtsakten zu den weiteren Umweltzielen der Taxonomieverordnung ergeben, umsetzen. Sie benötigen ausreichend Zeit, um diese Vorgaben zu implementieren.
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Nachhaltigkeit
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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
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