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Virtuelle Hauptversammlungen auch 2021 ermöglichen
In einem Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht sprechen sich 60 Vorstände börsennotierter Unternehmen dafür aus, die im März verabschiedeten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Da viele börsennotierte Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres ihre Aktionärstreffen abhalten müssen, sollte die Politik jetzt handeln.
„Die vom Gesetzgeber im März beschlossenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung haben in Zeiten der Pandemie die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gesichert“, betont Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Doch die Pandemie ist nicht vorüber und die nächste Hauptversammlungssaison steht vor der Tür. Es darf schon im Aktionärsinteresse keine Unsicherheit darüber geben, ob und in welcher Form Hauptversammlungen abgehalten werden können. Wir brauchen deshalb jetzt eine Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, die bis Ende 2021 gilt“, fordert er.
Die Unterzeichner des Briefes, die 87 Prozent der deutschen Marktkapitalisierung repräsentieren, weisen darauf hin, dass die sonst notwendige zweigleisige Planung einer physischen und einer virtuellen Hauptversammlung mit signifikantem Mehraufwand verbunden ist. Für eine Präsenzhauptversammlung liegen die Kosten im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich. Veranstaltungshallen müssten in den nächsten Wochen verbindlich angemietet werden, obwohl nicht klar ist, ob Anfang kommenden Jahres Großveranstaltungen überhaupt wieder zulässig sind.
Eine virtuelle Hauptversammlung erfordert eine frühzeitige Investition in Onlinesysteme, die einen reibungslosen technischen und dialogunterstützenden Ablauf ermöglichen. Nur so lässt sich der Wunsch der Aktionäre nach mehr Dialog in der Online-Hauptversammlung realisieren. Auch ist der im Vorfeld des Hauptversammlungstermins mit den Investoren stattfindende Dialog darauf anzupassen, ob es sich um eine traditionelle oder eine virtuelle Haupt[-]versamm[-]lung handelt. Eine schnelle Entscheidung liegt daher auch im Interesse der Aktionäre.
„Eine frühzeitige Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelung ist unter epidemiologischen Gesichtspunkten richtig und für die Planungssicherheit der Unternehmen wichtig. Sie gewährleistet den reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung, ermöglicht die Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und verhindert unnötige Kosten der Unternehmen“, unterstreicht Engel.
Weitere Informationen:
Mehr als ein Dutzend börsennotierter Unternehmen in Deutschland müssen aufgrund eines abweichenden Geschäftsjahrs bereits in den ersten beiden Monaten 2021 eine Hauptversammlung durchführen. Zu diesen Unternehmen zählen Aurubis, Ceconomy, Infineon, Metro, Osram, Siemens, Siemens Healthineers, Thyssenkrupp und TUI.
Im März 2020 hatte die Bundesregierung angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen den Weg für virtuelle Hauptversammlungen für börsennotierte Unternehmen freigemacht. Die Hauptversammlungssaison 2020 fand daraufhin fast ausschließlich digital statt. So haben beispielsweise 28 der 30 DAX-Unternehmen ihre Aktionärstreffen online durchgeführt. Zwei der Unternehmen hatten bereits im Februar Präsenzhauptversammlungen abgehalten. Die Regelungen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Covid-19-Gesetz) gelten zunächst für das Jahr 2020. Bei einem Andauern der Corona-Pandemie können sie jedoch per Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Entscheidung ist noch nicht gefallen.
- Den Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht finden Sie hier.
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