Kolumne
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Ganzheitlicher Ansatz für den Kapitalmarkt
Die von Bundesfinanzminister Lindner und Bundesjustizminister Buschmann vorgestellten Eckpunkte für das Zukunftsfinanzierungsgesetz setzen wichtige Impulse. Egal ob steuerfreie Kursgewinne, ein höherer Mitarbeiterkapitalbeitrag oder Aktien in der Rente: Der Vorstoß aus den FDP-Ministerien kann den Kapitalmarkt in Deutschland deutlich wettbewerbsfähiger und attraktiver machen.
Wer zum Arzt geht, möchte kein Herumdoktern an einzelnen Symptomen, sondern eine ganzheitliche Behandlung. Das gilt letztlich auch für den Kapitalmarkt, der einen ganzheitlichen Lösungsansatz braucht, damit er seinen Beitrag zur Lösung drängender Herausforderungen wie dem Klimawandel und der Digitalisierung leisten kann.
Diesen Ansatz bieten jetzt die Eckpunkte eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes, die die Bundesminister für Finanzen und Justiz, Lindner und Buschmann, vorgestellt haben. Neben Anpassungen im Kapitalmarktrecht und einer Modernisierung des Aktienrechts sollen Aktien als langfristig renditestarke Anlageinstrumente in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Fließen mehr Ersparnisse an den deutschen Aktienmarkt, so zurecht die Argumentation, wird die Wachstumsfinanzierung von Unternehmen über die Börse erleichtert.
Schweden und die USA machen es vor
Wie das funktionieren kann, zeigen zwei Beispiele aus dem Ausland: In Schweden sind Aktien seit mehr als zwei Jahrzehnten fester Bestandteil der gesetzlichen Rente. Zusätzlich erleichtert die schwedische Regierung das Aktiensparen über steuerbegünstigte Anlagesparkonten (Investeringssparkonto). Als Folge davon sind mehr als die Hälfte der Schweden am Aktienmarkt investiert – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf die Kapitalmarktfinanzierung. So boomte in den vergangenen Jahren der schwedische IPO-Markt. Allein im letzten Jahr wurden dort rund 100 Neuemissionen verzeichnet, viele davon kleinere Unternehmen. Auch bei vorbörslichen Finanzierungen sind die nordischen Pensionsfonds, die in den letzten Jahren knapp 20 Prozent des Venture Capitals für die dortigen Start-ups bereitstellten, eine wichtige Stütze. In der DACH-Region, also Deutschland, Österreich und Schweiz, beträgt dieser Wert dagegen nur sechs Prozent.
Das zweite Beispiel sind die USA: Dort hat der Gesetzgeber 1974 mit dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA) die Weichen in Richtung einer aktienorientierten Altersvorsorge gestellt. Seitdem ist der Kapitalstock der US-Altersvorsorge von ursprünglich 369 Milliarden auf knapp 40 Billionen US-Dollar Ende 2021 angewachsen, also um mehr als das 100-fache. Die Marktkapitalisierung, das heißt der Wert aller US-börsennotierten Unternehmen, ist von gerade einmal 23 Prozent (1974) des Bruttoinlandsprodukts auf über 194 Prozent (2020) gestiegen.
Aktien in der Altersvorsorge sind also ein wichtiger Schlüssel für die Bereitstellung von (Wagnis-)Kapital für Wachstumsunternehmen, worauf die Minister bei der Vorstellung der Eckpunkte auch hinwiesen.
Steuerfreiheit von Aktiengewinnen
Doch wie lassen sich darüber hinaus mehr Privatanleger für die Aktienanlage gewinnen? Das Eckpunktepapier sieht einen Freibetrag für Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds vor. Wie hoch dieser sein soll, wird nicht ausgeführt. Was aber ist ein angemessener Freibetrag?
Die Messlatte sollte die Steuerregelung von vor 2009 sein. Damals waren Aktiengewinne nach dem Ablauf einer Haltedauer von einem Jahr komplett steuerfrei. Das wäre unter steuerlichen Aspekten gerecht, denn Erträge, die bei Verkäufen von Gold und Bitcoin nach einem Jahr Haltefrist erzielt werden, sind auch steuerfrei. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Anlage in Aktien – also in Produktivkapital, das Innovationen ermöglicht und Arbeitsplätze sichert – steuerlich schlechter gestellt wird als Gold oder Bitcoin.
Höherer Freibetrag für Mitarbeiteraktien
Auch soll nach dem Eckpunktepapier der jährliche Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden. Das ist ein hervorragender Vorschlag, denn Mitarbeiteraktien sind nicht nur ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung, sondern ermöglichen den Arbeitnehmern auch, Erfahrungen mit der Aktienanlage zu sammeln. Mit dieser deutlichen Erhöhung des Freibetrages würde Deutschland sogar an Ländern wie Österreich und Großbritannien vorbeiziehen, die mit Steuerfreibeträgen von 4.500 Euro beziehungsweise 3.500 Euro oft als Vorbild für Deutschland genannt wurden.
Fazit
Die Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes halten, was der Name des Gesetzes verspricht. Jetzt geht es um die Details und die zügige Umsetzung der Vorschläge. Darüber hinaus muss bei dem im Koalitionsvertrag angekündigten Kapitalstock in der gesetzlichen Rente Dampf gemacht werden, um die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland voranzubringen. Es gibt viel zu tun, packen wir es gemeinsam an!
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Aktien- und Wertpapieranlage
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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