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Bei der Neudefinition der Unternehmensgrößen im EU-Recht muss auch der Schwellenwert der Mitarbeiterzahl angehoben werden
Die EU-Kommission plant, die Definition von Großunternehmen im EU-Recht zu ändern. Durch das Anheben der Schwellen von Umsatz und Bilanzsumme würden weniger Unternehmen als Großunternehmen gelten und damit aus dem Anwendungsbereich einiger aufwendiger Regulierungen fallen. Wir begrüßen diesen Plan, fordern aber, auch die Schwelle für die Mitarbeiterzahl anzuheben. Darüber hinaus regen wir an, die Gruppe der Großunternehmen für Regulierungszwecke weiter zu differenzieren.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel. +49 69 92915-41
fey(at)dai.de