Positionspapiere
Zukunftsfinanzierungsgesetz muss weiter überarbeitet werden
Wir begrüßen, dass im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zahlreiche Anregungen des Aktieninstituts aufgenommen wurden. So wird unter anderem vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Steuerfreibetrags bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro weiter zuzulassen. Auch gibt es Verbesserungen bei den Regeln zur Erleichterung für Kapitalerhöhungen. Allerdings gibt es hier noch weiteren Änderungsbedarf. In einer umfassenden Stellungnahme haben wir auf diese Punkte hingewiesen und werden uns in Gesprächen mit Parlamentariern für entsprechende Änderungen einsetzen.
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Kapitalmarktfinanzierung
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
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