Positionspapiere
Berichtspflichten zur Taxonomie-Verordnung – Anwendungszeitpunkt muss geändert werden
In einem Brief an die EU-Kommissarin McGuiness plädieren wir für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Berichtspflichten zur Taxonomie-Verordnung. Gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen ab 1. Juni 2021 verpflichtet, über ihre nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten im Verhältnis zu Umsatz, Investitionen und Betriebskosten zu berichten. Die delegierten Rechtsakte zu den Berichtspflichten, die bereits Ende 2020 hätten vorliegen sollen, werden voraussichtlich jedoch erst im Juni 2021 veröffentlicht.
Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, die Vorgaben der delegierten Rechtsakte umzusetzen, ansonsten drohen Ungenauigkeiten oder sogar Fehler bei den gemeldeten Daten.
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Nachhaltigkeit
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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
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