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Lieferkette auf unmittelbare Zulieferer begrenzen
In unserer Stellungnahme zum Regierungsentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten sprechen wir uns dafür aus, dass das Gesetz in seiner Ausgestaltung für die betroffenen Unternehmen handhabbar und in die Unternehmenspraxis umsetzbar ist. Nur so kann der mit dem Gesetz angestrebte Zweck, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, auch erreicht werden.
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Nachhaltigkeit
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Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
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