Positionspapiere
EU-Regelungen zu Sorgfaltspflichten müssen rechtssicher und verhältnismäßig sein
Anlässlich der laufenden Trilogverhandlungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie fordern wir einen risikobasierten Ansatz mit einer Priorisierung von Umwelt- und Menschenrechtsrisiken durch Unternehmen. Der Geltungsbereich der Richtlinie sollte sich nur auf direkte Zulieferer konzentrieren. Unternehmen sollten indirekte Zulieferer nur dann einbeziehen müssen, wenn sie substantiierte Kenntnis eines Verstoßes einer Sorgfaltspflicht haben. Eine Haftungsklausel sollte so ausgestaltet sein, dass Unternehmen nur für Schäden haften, die sie direkt verursacht haben. Wir fordern, dass sich die Richtlinie an bestehenden internationalen Rahmenwerken, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ausrichtet.
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Nachhaltigkeit
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