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Keine zusätzlichen Berichtspflichten (auf Englisch)
Anlässlich der EU-Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie spricht sich das Deutsche Aktieninstitut dafür aus, die verschiedenen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Einklang zu bringen. Von der Einführung zusätzlicher Berichtspflichten sollte abgesehen werden. Stattdessen sollte die EU-Kommission überprüfen, wie sich die verschiedenen, gerade erst verabschiedeten Berichtsvorgaben (Taxonomie-Verordnung, TCFD) auswirken. Zusätzliche Berichtspflichten dürfen erst nach einer gründlichen Kosten-Nutzen-Analyse eingeführt werden. Sollte Bedarf an einem Nachhaltigkeitsberichtsstandard bestehen, sollte dieser auf globaler Ebene entwickelt werden. Der Standard sollte sich dann am GRI-Rahmenwerk orientieren.

