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Transparenzausnahmen für nicht-gehandelte Derivate unter MiFID beibehalten (auf Englisch)
In einer Konsultation der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA setzt sich das Deutsche Aktieninstitut dafür ein, Ausnahmen vom MiFID-Transparenzregime für Hedging-Derivate beizubehalten. Da diese Instrumente nicht auf Sekundärmarkten gehandelt werden, auf die sich die Transparenz aber bezieht, sind entsprechende Ausnahmen gerechtfertigt.
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Kapitalmarktfinanzierung

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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Think Tank
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kuhn(at)dai.de