Positionspapiere
Kosten für Aktionärskommunikation und -identifikation zukunftsgerecht regeln
Aufgrund des ARUG II wurden die Prozesse der Aktionärskommunikation sowie der Aktionärsidentifikation reformiert. Eine Kostenverordnung, die den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre angemessen regelt, hätte für alle Parteien einen großen Mehrwert. Sie führt zu Rechtsklarheit und würde eine standardisierte Abrechnung der Aufwendungen der Intermediäre ermöglichen und unnötige Aufwände der Parteien vermeiden.
Die in der Verordnung festzulegenden Pauschalbeträge dürfen die Emittenten nur zu Zahlungen in angemessener Höhe verpflichten. Nur die notwendigen Aufwendungen der Intermediäre dürfen erstattungsfähig sein, also solche, die entstehen, wenn der aktuelle Stand der Technik eingesetzt wird. Erhöhte Aufwendungen, die auf veralteten Kommunikations- und Übermittlungstechniken beruhen, dürfen also nicht von den Emittenten verlangt werden.
Positionspapiere
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
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