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Zentralisiertes Risikomanagement unter EMIR nicht einschränken
In unserer überarbeiteten Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)-Vorschlag der Europäischen Kommission zu Hindernissen im zentralisierten Risikomanagement führen kann. Dies wäre der Fall, wenn der Gruppenbezug bei der Definition gestrichen wird, die festlegt, welche Derivate als Absicherung gelten. Derivatetransaktionen, die „im Auftrag“ der Tochter durch die zentralisierte Einheit ausgeführt werden, würden künftig nicht mehr als Absicherungsderivat gelten. Außerdem haben wir unsere Stellungnahme um eine Schätzung ergänzt, welche Kosten durch die Abschaffung der EMIR-Reportingausnahme entstehen würden.
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Kapitalmarktfinanzierung

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