Pressemitteilungen
Mehr Schwung für die Belegschaftsaktie – Rahmenbedingungen vereinfachen, Förderung ausbauen
In dem heute veröffentlichen Positionspapier „Neuer Schwung für die Belegschaftsaktie in Deutschland: Angemessene Anreize setzen – Hindernisse beseitigen“ fordert das Deutsche Aktieninstitut die deutsche Politik auf, mehr für die Belegschaftsaktie zu tun. Neben der Beseitigung bürokratischer Hürden bei der Einführung von Beteiligungsprogrammen muss dringend die staatliche Förderung ausgebaut werden.
Die Vorteile, Mitarbeiter am Aktienkapital zu beteiligen, liegen auf der Hand. Die Mitarbeiter profitieren von der renditestarken Aktienanlage. Das Unternehmen stärkt mit Belegschaftsaktien die Bindung ans Unternehmen und die Motivation der Belegschaft. Gleichzeitig kommt der Staat dem vermögenspolitischen Ziel näher, mehr Unternehmenskapital in Arbeitnehmerhänden zu bündeln. „Wir nehmen deshalb die Regierungsparteien beim Wort, die sich in ihren Wahlprogrammen für die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgesprochen haben. Die Politik muss das endlich anpacken, denn im Bereich des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge gibt es viel zu tun“, fordert Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.
„Vor allem die Vorgaben für die Einführung von Belegschaftsaktien müssen entbürokratisiert werden. Zahlreiche rechtliche Unsicherheiten erschweren es den Unternehmen, Belegschaftsaktien anzubieten“, erklärt Bortenlänger. So gibt es beispielsweise eine Reihe von Ungereimtheiten bei der Beschaffung der Aktien, die an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Hier muss der Gesetzgeber einen angemessenen, rechtssicheren Rahmen schaffen, fordert Bortenlänger.
Eine weitere Baustelle auf dem Weg zur Mitarbeiterbeteiligung ist die Verwahrung der Aktien in einem Bankdepot. „Wer schon einmal ein Depot eröffnet hat, der weiß, dass dies mit allerhand Formalien verbunden ist. Viele Mitarbeiter, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Mitarbeiteraktien beschäftigen, schreckt diese Hürde ab. Die Kontoeröffnung zur Verwahrung von Belegschaftsaktien muss deshalb entschlackt werden“, so Bortenlänger. Das Unternehmen sollte dem Mitarbeiter so viel Aufwand wie möglich abnehmen dürfen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen im Arbeitsrecht, im Steuerregime und bei den gesetzlichen Sozialleistungen erhöht sich der Aufwand für die Ausgabe von Belegschaftsaktien nochmals, wenn Mitarbeiter ausländischer Standorte beteiligt werden sollen. Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene sind deshalb wichtig. „Ein Ansatzpunkt ist dabei die Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die staatliche Förderung, wie beispielsweise die Haltefristen der Aktien. Diese variieren in den verschiedenen Staaten, was die Ausschöpfung der staatlichen Förderung erschwert“, so Bortenlänger.
Notwendig ist es auch, die staatliche Förderung in Deutschland auszubauen. Wenn es in Frankreich und Großbritannien beispielsweise doppelt bzw. dreimal so viele Belegschaftsaktionäre wie in Deutschland (1,2 Mio.) gibt, liegt das vor allem an der deutlich großzügigeren steuerlichen Förderung der Belegschaftsaktien im europäischen Ausland. So liegt diese in Großbritannien bei umgerechnet 3.500 Euro, in Italien bei 2.065 Euro oder in Österreich bei 1.460 Euro. „Der steuer- und beitragsfreie Betrag auf den Rabatt, den der Arbeitgeber bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien gewährt, muss in Deutschland von derzeit 360 Euro auf mindestens 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden.“, fordert Bortenlänger. „Es ist paradox. Der Mitarbeiter erhält Aktien von seinem Arbeitgeber geschenkt. Durch die zusätzlichen Steuer und Sozialbeiträge auf die geschenkten Aktien bekommt er aber letztendlich netto weniger Gehalt ausgezahlt, als sonst üblich. Verständlicherweise erschwert dies die Akzeptanz der Beteiligungsprogramme bei den Arbeitnehmern massiv“, so Bortenlänger.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 69 92915-47
E-Mail presse(at)dai.de
Das Deutsche Aktieninstitut arbeitet als etablierter Interessenvertreter aktiv an der Gestaltung der deutschen und europäischen Kapitalmärkte und ihrer Rahmenbedingungen mit. Es repräsentiert die am Kapitalmarkt interessierte deutsche Wirtschaft und fungiert als Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Die rund 200 Mitglieder sind börsennotierte Aktiengesellschaften, Banken, Börsen, Investoren und andere wichtige Marktteilnehmer. Das Deutsche Aktieninstitut wurde 1953 gegründet und unterhält Büros in Frankfurt am Main, Brüssel und Berlin. Nähere Informationen zum Deutschen Aktieninstitut finden Sie unter www.dai.de.
Pressemitteilungen
Aktien- und Wertpapieranlage
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de