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MiFID-Nebentätigkeit: Ausnahme für die Realwirtschaft überarbeiten (auf Englisch)
Nicht-finanzielle Unternehmen, die u.a. Warenpreisrisiken mit Derivaten absichern, müssen jährlich die Aufsichtsbehörden darüber informieren, dass diese Derivatetransaktionen nur eine Nebentätigkeit zu ihrem Hauptgeschäft sind. Hierfür sind teilweise komplexe Berechnungen notwendig. Das Deutsche Aktieninstitut unterstützt daher einen Vorschlag der Energiewirtschaft, eine qualitative Ausnahme einzuführen. Damit würden die Berechnung und die jährliche Meldung entfallen.
Positionspapiere
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de