Positionspapiere
Praxisnahe und effektive Geldwäscheprävention ermöglichen
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie fordern das Deutsche Aktieninstitut und der Bundesverband der Deutschen Industrie, zusätzliche Rechtsunsicherheit und unnötige Bürokratie für Industrieunternehmen zu vermeiden. So begrüßen sie unter anderem die Herausnahme reiner Industrieholdings aus dem Verpflichtetenkreis des Geldwäschegesetzes (GwG), kritisieren jedoch, dass gleichzeitig das Risikomanagement entgegen der EU-Rechtslage auf alle Güterhändlergruppen ausgedehnt wird. In diesem Kontext müsse zudem die Systematik bei Güterhändlern an die EU-Rechtslage angepasst werden, welche an Bargeldgeschäfte ab 10.000 Euro anknüpft. Auch sind, wie schon 2017 bei der letzten GwG-Novelle angemerkt, Syndikusrechtsanwälte und –steuerberater als GwG-Verpflichtete auszunehmen. Darüber hinaus kritisieren die beiden Verbände, dass die Haftungsschwelle für Bußgelder von Leichtfertigkeit auf Fahrlässigkeit abgesenkt wurde sowie die Vorschriften über die EU-Vorgaben hinaus an vielen Stellen deutlich verschärft wurden.
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Compliance
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